Die Maschine muss immer gut gewartet und frei von Abfällen wie z.B. Spänen und
abgeschnittenen Holzstücken sein!
Beim Arbeiten sind Schutzschuhe und enganliegende Kleidung zu tragen!
Verwenden Sie beim Arbeiten einen Augen- bzw. Gesichtsschutz!
Verwenden Sie einen Atemschutz, um das Risiko des Einatmens von schädlichem Staub
zu verringern.
Nur Sägeblätter verwenden, die zur Reduzierung des emittierten Lärm konstruiert sind!
Keine beschädigten oder deformierten Sägeblätter verwenden!
Minimaler
Sägeblattdurchmesser
690 mm
Es dürfen nur Sägeblätter entsprechend der Norm EN 847-1 verwendet werden!
Achten Sie beim Abstellen der Maschine immer auf den Auslauf der Werkzeuge bis zum
Stillstand!
Der Betriebsdruck der Hydraulikanlage darf maximal 110 bar betragen!
2.4
Sicherheitshinweise für Förderbänder
Der Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich ist verboten.
Es ist damit zu rechnen, dass Material an jeder Stelle in diesem Bereich geschleudert wird!
Nie bei laufender Maschine in den Trichter greifen bzw. den Fördergurt angreifen!
Vor dem Entfernen festgeklemmter Holzstücke den Antrieb abstellen.
Die Maschine nur im Freien verwenden!
Beim Arbeiten sind Schutzschuhe und enganliegende Kleidung zu tragen!
Tragen Sie Schutzhandschuhe!
Der Betriebsdruck der Hydraulikanlage darf maximal 110 bar betragen!
2.5
Lärmhinweis
Der arbeitsplatzbezogene A-bewertete Emissionsschalldruckpegel beträgt 95 dB(A),
gemessen am Ohr des Bedieners.
Bei Maschinen mit Zapfwellenantrieb hängt der Lärmwert vom Schlepper ab.
Daher ist das Tragen eines Gehörschutzes erforderlich.
Die angegebenen Werte sind Emissionswerte und müssen damit nicht zugleich auch
sichere Arbeitsplatzwerte darstellen. Obwohl es eine Korrelation zwischen Emissions- und
Immissionspegeln gibt, kann daraus nicht zuverlässig abgeleitet werden, ob zusätzliche
Vorsichtsmaßnahmen notwendig sind oder nicht. Faktoren, welche den aktuellen am
Arbeitsplatz vorhandenen Immissionspegel beeinflussen, beinhalten die Eigenart des
Arbeitsraumes, andere Geräuschquellen, z.B. die Zahl der Maschinen und andere
benachbarter Arbeitsvorgänge. Die zulässigen Arbeitsplatzwerte können ebenso von Land
zu Land variieren. Diese Information soll jedoch dem Anwender befähigen, eine bessere
Abschätzung von Gefährdung und Risiko vorzunehmen.
2.6
Restrisiken
Auch wenn alle Sicherheitsvorschriften beachtet werden und die Maschine vorschriftgemäß
verwendet wird, bestehen noch Restrisiken:
▪ Berühren von rotierenden Teilen oder Werkzeugen.
▪ Verletzung durch umherfliegende Werkstücke oder Werkstückteile.
Maximaler
Sägeblattdurchmesser
700 mm
Sicherheitshinweise
Bohrung
30 mm
9