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SMA EV CHARGER BUSINESS Schnelleinstieg Seite 8

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2 Sicherheit
• Soweit es von berechtigten Behörden als erforderlich angesehen wird, muss vom
Messgeräteverwender der vollständige Inhalt des dedizierten lokalen oder des Speichers beim
CPO (Charge Point Operator) mit allen Datenpaketen des Abrechnungszeitraumes zur
Verfügung gestellt werden.
II Auflagen für den Verwender der Messwerte aus der Ladeeinrichtung (E-
Mobility Service Provider(EMSP))
Der Verwender der Messwerte hat den § 33 des MessEG zu beachten:
§ 33 MessEG (Zitat)
§ 33 Anforderungen an das Verwenden von Messwerten
(1) Werte für Messgrößen dürfen im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr oder bei Messungen
im öffentlichen Interesse nur dann angegeben oder verwendet werden, wenn zu ihrer Bestimmung
ein Messgerät bestimmungsge mäß verwendet wurde und die Werte auf das jeweilige
Messergebnis zurückzuführen sind, soweit in der Rechtsver ordnung nach § 41 Nummer 2 nichts
anderes bestimmt ist. Andere bundesrechtliche Regelungen, die vergleichbaren Schutzzwecken
dienen, sind weiterhin anzuwenden.
(2) Wer Messwerte verwendet, hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten zu vergewissern, dass
das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und hat sich von der Person, die das
Messgerät verwendet, bestätigen zu lassen, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllt.
(3) Wer Messwerte verwendet, hat
• dafür zu sorgen, dass Rechnungen, soweit sie auf Messwerten beruhen, von demjenigen, für
den die Rechnungen bestimmt sind, in einfacher Weise zur Überprüfung angegebener
Messwerte nachvollzogen werden können und
• für die in Nummer 1 genannten Zwecke erforderlichenfalls geeignete Hilfsmittel
bereitzustellen.
Für den Verwender der Messwerte entstehen aus dieser Regelung konkret folgende Pflichten einer
eichrechtkonformen Messwertverwendung:
• Der Vertrag zwischen EMSP (E-Mobility Service Provider) und Kunden muss unmissverständlich
regeln, dass ausschließlich die Lieferung elektrischer Energie und nicht die Ladeservice-Dauer
Gegenstand des Vertrages ist.
• Die Zeitstempel an den Messwerten stammen von einer Uhr in der Ladesäule, die nicht nach
dem Mess- und Eichrecht zertifiziert ist. Sie dürfen deshalb nicht für eine Tarifierung der
Messwerte verwendet werden.
• Der EMSP muss sicherstellen, dass der Vertrieb der Elektromobilitätsdienstleistung mittels
Ladeeinrichtungen erfolgt, die eine Beobachtung des laufenden Ladevorgangs ermöglichen,
sofern es keine entsprechende lokale Anzeige an der Ladeeinrichtung gibt. Zumindest zu
Beginn und Ende einer Ladesession müssen die Messwerte dem Kunden eichrechtlich
vertrauenswürdig zur Verfügung stehen.
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EVCB-ECC-IS-de-10
SMA Solar Technology AG
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