Entsorgung
3.1.4
3.1.4.1.
Entsorgung des medCompact
Gemäß der EU-Richtlinie 2002/96/EG (WEEE-Richtlinie) müssen Elek-
tro- und Elektronikgeräte getrennt vom Hausmüll gesammelt werden,
um eine ordnungsgemäße Wiederverwertung sicherzustellen.
Das medCompact trägt gemäß den Anforderungen dieser
Richtlinie auf der Unterseite das Symbol einer durchgestri-
chenen Mülltonne, um darauf hinzuweisen, dass Elektro-
und Elektronikgeräte nicht mit dem Hausmüll entsorgt wer-
den dürfen!
Bitte treten Sie mit Ihrem Servicedienstleister in Kontakt,
wenn Sie das medCompact entsorgen möchten.
Er hält weitere Informationen für Sie bereit.
3.1.4.2.
Lithiumbatterie
Die im medCompact eingebaute Lithiumbatterie kann nur vom
Hersteller ersetzt werden.
Für Lithiumbatterien gelten besondere Sicherheitsvorschriften!
Lithiumbatterie niemals kurzschließen, beschädigen,
erhitzen, verbrennen oder gewaltsam öffnen.
medCompact
Produktbeschreibung
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