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Endbenutzer-Lizenzvertrag - Blaupunkt TravelPilot 43 Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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8 Endbenutzer-Lizenzvertrag

1 Die Vertragsparteien
1.1 Dieser Vertrag wurde von und zwischen NNG Software Developing and Commercial Ltd.
(eingetragener Sitz: 23 Bérc utca, H-1016 Budapest, Ungarn; Handelsregisternummer: 01-09-
891838) als dem Lizenzgeber (nachfolgend der „Lizenzgeber") und Ihnen als dem Endbenutzer
(nachfolgend der „Benutzer"; der Benutzer und der Lizenzgeber werden gemeinsam die „Parteien"
genannt)
betreffend
Softwareprodukte, Datenbanken und Inhalte - abgeschlossen.
2 Abschluss des Vertrages
2.1 Die Parteien nehmen hiermit zur Kenntnis, dass der vorliegende Vertrag stillschweigend durch
konkludentes Verhalten ohne Unterschreiben des Vertrages abgeschlossen wird.
2.2 Der Benutzer nimmt hiermit zur Kenntnis, dass nach dem rechtmäßigen Erwerb (Online-Kauf von
einem
offiziellen
vertragsgegenständlichen
rechtsverbindliche Einwilligung in die Vertragsbedingungen durch den Benutzer darstellen: jede Art
der Verwendung, die Installation auf einem Computer oder einem anderen Gerät (Mobiltelefon,
Multifunktionsgerät, persönliches Navigationsgerät, Fahrzeug-Navigations- oder Multifunktionssystem
usw.) (nachfolgend das „Gerät"), der Einbau eines solchen Gerätes in ein Fahrzeug sowie die
Zustimmung über die während der Installation oder Verwendung der Software (nachfolgend:
„Nutzung") angezeigte Schaltfläche „OK" („Zustimmen"). Als Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gilt
der Zeitpunkt der ersten Nutzungshandlung (Ingebrauchnahme).
2.3 Personen, die das Softwareprodukt unrechtmäßig erworben oder unrechtmäßig auf einem Gerät
oder in einem Fahrzeug installiert haben, sind von der Nutzung des Softwareproduktes nach dem
vorliegenden Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen.
2.4 Nutzung durch US-Behörden. Wenn Sie das Softwareprodukt von oder im Namen der US-
Regierung oder einer anderen Behörde, die üblicherweise von der US-Regierung in Anspruch
genommene Rechte anwenden möchte oder anwendet, erwerben, werden Sie hiermit darüber in
Kenntnis gesetzt, dass das Softwareprodukt und die Datenbanken, Inhalte und Dienste als
„commercial item" (kommerzieller Artikel) wie in 48 C.F.R. (Code of Federal Regulations) („FAR",
Federal Aquisition Regulation) 2.101 definiert gelten und dass die gesamte Nutzung des
Softwareproduktes diesem Vertrag unterliegt.
3 Anwendbare Gesetze und Vorschriften
3.1 Für alle nicht durch diesen Vertrag geregelten Angelegenheiten gilt das Recht der Republik
Ungarn, insbesondere Gesetz IV aus dem Jahre 1959 über das Bürgerliche Gesetzbuch der Republik
Ungarn und Gesetz LXXVI aus dem Jahre 1999 über das Urheberrecht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist
hiermit von der Anwendung auf diesen Endbenutzer-Lizenzvertrag ausgeschlossen.
3.2 Für sämtliche aus dem vorliegenden Vertrag entstehenden Streitfälle einigen sich die Parteien auf
die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte der Republik Ungarn.
3.3 Dieser Vertrag wurde ursprünglich in der ungarischen Sprache aufgesetzt. Dieser Vertrag liegt
auch in anderen Sprachen vor. In etwaigen Streitfällen ist der ungarische Wortlaut maßgeblich.
4 Vertragsgegenstand und Kündigung
4.1 Gegenstand dieses Vertrages ist das als Navigationshilfe dienende Softwareprodukt des
Lizenzgebers (nachfolgend das „Softwareprodukt").
4.2 Das Softwareprodukt beinhaltet das zu verwendende Computerprogramm, alle dazugehörigen
Unterlagen, die dazugehörige Kartendatenbank sowie etwaige über das Softwareprodukt
zugänglichen Inhalte und Dienste Dritter (nachfolgend gemeinsam als die „Datenbank" bezeichnet).
4.3 Jegliche Art der Darstellung, Speicherung, Programmierung, einschließlich gedruckter,
elektronischer
oder
Softwareproduktes sowie alle anderen noch nicht definierbaren Arten der Darstellung, Speicherung
und Programmierung bzw. dazu dienende Medien gelten als Teil des Softwareproduktes.
der
Nutzung
der
Anbieter
oder
Vorinstallation
Softwareproduktes
grafischer
Darstellung,
vertragsgegenständlichen
auf
dem
(siehe
Punkt
4)
Speicherung,
Quell-
115
Produkte
-
gekauften
Gerät)
folgende
Handlungen
und
Objektcode
darunter
des
eine
des

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