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T+A G10 Betriebsanleitung Seite 14

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Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Das Gerät ist ausschließlich zur Ton- und/oder Bildwie-
dergabe im Heimbereich in trockenen Räumen unter
Berücksichtigung aller in dieser Anleitung gemachten
Angaben bestimmt.
Bei allen anderen Einsatzzwecken, insbesondere in
medizinischen oder sicherheitsrelevanten Bereichen, ist
vorher die Zulassung und Eignung des Gerätes für die-
sen Einsatz mit dem Hersteller abzuklären und schriftlich
genehmigen zu lassen.
 Geräte mit Rundfunk- oder Fernsehempfangsteilen
dürfen im Rahmen der gültigen 'Allgemeingenehmi-
gung für Ton- und Fernseh- Rundfunkempfänger',
veröffentlicht im Amtsblatt des Bundesministers für Post
und
Telekommunikation,
Deutschland betrieben werden.
Mit dem Gerät dürfen nur Aussendungen empfangen
oder wiedergegeben werden, die für die Allgemeinheit
bestimmt sind. Der Empfang oder die Wiedergabe ande-
rer Aussendungen (z. B. des Polizei- oder Mobilfunks) ist
nicht gestattet.
in
der
Bundesrepublik
Gerätezulassung und Konformität mit EG-Richtlinien
Das Gerät entspricht im Originalzustand allen derzeit
gültigen deutschen und europäischen Vorschriften. Es ist
zum bestimmungsgemäßen Gebrauch in der EG zuge-
lassen.
Durch das am Gerät befindliche  Zeichen erklärt  die
Konformität mit den EG-Richtlinien RL 89/336/EWG,
geändert durch RL 91/263/EWG und RL 93/68/EWG
sowie RL 73/23/EWG, geändert durch RL 93/68/EWG
und den daraus abgeleiteten nationalen Gesetzen.
Die unveränderte, unverfälschte Werksseriennummer
muss außen am Gerät vorhanden und gut lesbar sein!
Die Seriennummer ist Bestandteil unserer Konformitäts-
erklärung und damit der Betriebszulassung des Gerätes!
Seriennummern am Gerät und in den originalen
 Begleitpapieren (insbesondere den Kontroll- und
Garantiezertifikaten) dürfen nicht entfernt oder verändert
werden und müssen übereinstimmen.
Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen gilt die Konfor-
mitätszusage von  als widerrufen und ein Betrieb
des Gerätes innerhalb der EG ist untersagt und aufgrund
geltender EG und nationaler Gesetze unter Strafan-
drohung verboten.
Durch Umbauten am Gerät oder durch Reparaturen oder
sonstige Eingriffe von nicht von  autorisierten Werk-
stätten oder sonstigen Dritten verliert das Gerät seine
Zulassung und Betriebserlaubnis.
An das Gerät dürfen nur original  Zubehörteile oder
solche Zusatzgeräte angeschlossen werden, die ihrer-
seits zugelassen sind und allen geltenden gesetzlichen
Vorschriften genügen.
Auch mit Zusatzgeräten oder als Teil einer Anlage darf
das Gerät nur zu den im Abschnitt 'Bestimmungsge-
mäßer Gebrauch' genannten Anwendungen eingesetzt
werden.
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