11. ONLINE-PFLEGEFUNKTION
Hinweis: Das Übertragen der Daten ist nur nach
den geltenden gesetzlichen Bestimmungen
erlaubt. Insofern wird der Zugriff auf die
persönlichen Gesundheitsdaten nur gewährt,
wenn die betroffene Person ihre Einwilligung
gegeben hat. Die App stellt das sicher, indem
sowohl das Smartphone des Nutzers als auch des
Angehörigen physisch vor Ort sein müssen.
Die Pflegefunktion erlaubt es Ihnen, dass Sie Ihre
Daten mit einer anderen Person teilen. Ebenso ist es
möglich, dass Sie die Daten dieser Person
empfangen. Der Einfachheit halber bezeichnen wir
die beiden Personen im anschließenden Abschnitt
als NUTZER und ANGEHÖRIGER. Um die Funktion in
Anspruch zu nehmen, gehen Sie folgendermaßen
vor.
1
. Zunächst muss die Uhr von NUTZER nach den
beschriebenen Punkten in Abschnitt 8 gestartet
Erweiterte Bedienungsanleitung
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