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Informationen Zur Entsorgung - AEG FFB53600ZM Benutzerinformation

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www.aeg.com
Informationen bezüglich der
Geräteleistung finden Sie in der EU
EPREL-Datenbank mit Hilfe des Links
https://eprel.ec.europa.eu sowie mit dem
Modellnamen und der Produktnummer,
die Sie auf dem Typenschild des Geräts

14. INFORMATIONEN ZUR ENTSORGUNG

Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist
mit einer durchgestrichenen Abfalltonne
auf Rädern gekennzeichnet. Das Gerät
darf deshalb nur getrennt vom
unsortierten Siedlungsabfall gesammelt
und zurückgenommen werden, es darf
also nicht in den Hausmüll gegeben
werden. Das Gerät kann z. B. bei einer
kommunalen Sammelstelle oder ggf. bei
einem Vertreiber (siehe zu deren
Rücknahmepflichten unten) abgegeben
werden. Das gilt auch für alle Bauteile,
Unterbaugruppen und
Verbrauchsmaterialien des zu
entsorgenden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf,
müssen alle Altbatterien und
Altakkumulatoren vom Altgerät getrennt
werden, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind. Das gleiche gilt für
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden können. Der
Endnutzer ist zudem selbst dafür
verantwortlich, personenbezogene Daten
auf dem Altgerät zu löschen.
Hinweise zum Recycling
finden. Siehe Kapitel
„Gerätebeschreibung".
Weitere Einzelheiten zur Energieplakette
finden Sie auf www.theenergylabel.eu.
Helfen Sie mit, alle Materialien zu
recyceln, die mit diesem Symbol
gekennzeichnet sind. Entsorgen Sie
solche Materialien, insbesondere
Verpackungen, nicht im Hausmüll
sondern über die bereitgestellten
Recyclingbehälter oder die
entsprechenden örtlichen
Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt- und
Gesundheitsschutz auch elektrische und
elektronische Geräte.
Rücknahmepflichten der Vertreiber in
Deutschland
Wer auf mindestens 400 m²
Verkaufsfläche Elektro- und
Elektronikgeräte vertreibt oder sonst
geschäftlich an Endnutzer abgibt, ist
verpflichtet, bei Abgabe eines neuen
Geräts ein Altgerät des Endnutzers der
gleichen Geräteart, das im Wesentlichen
die gleichen Funktionen wie das neue
Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen. Das gilt auch für
Vertreiber von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens
800 m², die mehrmals im Kalenderjahr
oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und auf dem
Markt bereitstellen. Solche Vertreiber
müssen zudem auf Verlangen des
Endnutzers Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 cm
sind (kleine Elektrogeräte), im
Einzelhandelsgeschäft oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen; die Rücknahme darf in
diesem Fall nicht an den Kauf eines
Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft,
kann aber auf drei Altgeräte pro
Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private
Haushalt, wenn das neue Elektro- oder

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