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Hinweise Zur Entsorgung; Bestimmungsmäßige Verwendung; Hinweise Zur Beleuchtung; Einsatzbereiche Akku Und Ladegerät - Bergsteiger Cannock Bedienungsanleitung

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◼ Das Ladegerät darf nicht verwende werden,
sofern daran Schäden festgestellt oder ver-
mutet werden.
◼ Gegebenenfalls soll das Ladegerät gekenn-
zeichnet werden, um Verwechslungen mit
Ladegeräten anderer Hersteller zu vermei-
den.
◼ Das Ladegerät darf nur von qualifiziertem
Fachpersonal und nur mit Original-Ersatz-
teilen repariert werden.
◼ Ausschließlich Original-Akkus sollen geladen
werden. Es wird nicht empfohlen, andere
Akkus mit diesem Ladegerät zu laden.
◼ Das Ladegerät soll stets sauber gehalten
werden. Durch Verschmutzung besteht die
Gefahr eines Stromschlags.
◼ Das Ladegerät darf nicht geöffnet werden.
◼ Ladegerät, Netzkabel und Netzstecker sind
vor jeder Benutzung zu überprüfen. Be-
schädigte Ladegeräte, Kabel und Stecker er-
höhen das Risiko eines elektrischen Schlags.
◼ Vorsicht ist geboten, wenn das Ladegerät
während des Ladevorgangs berührt wird.
Das Tragen von Schutzhandschuhen ist
empfohlen (das Ladegerät kann sich unter
bestimmten Bedingungen stark erhitzen).

1.7 Hinweise zur Entsorgung

Das umweltfreundliche Recyclen von Motor,
Display inkl. Bedienungseinheit, Akku, Ge-
schwindigkeitssensor, Zubehör und Verpackun-
gen soll gewährleistet werden. Ein Pedelec
oder seine Bauteile gehören nicht in den
Hausmüll! Nur für Länder in der EU: Nach der
europäischen Richtlinie 2012/19/EU müs-
sen ausgediente Elektrogeräte und nach der
europäischen Richtlinie 2006/66/EG müssen
defekte oder leere Akkus und Batterien ge-
sammelt und auf umweltschonende Weise dem
Recycling zugeführt werden.
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2. Bestimmungsmäßige
Verwendung

2.1 Hinweise zur Beleuchtung

Wenn Ihr Pedelec mit einem akkubetriebenen
Fahrlicht ausgestattet ist, muss der Akku bei
Fahrten im Straßenverkehr immer eingesetzt
sein. Damit wird die Funktionstüchtigkeit der
Beleuchtung zu jeder Zeit gewährleistet.
2.2 Einsatzbereiche Akku und Ladegerät
Antriebseinheit, Akku und Ladegerät sind auf-
einander abgestimmt und ausschließlich zur
Verwendung für Ihr E-Rad zugelassen. Weder
der Akku noch das Ladegerät soll für andere
Systeme verwendet werden. Es sind nur zu-
gelassene Akkutypen zu benutzen.

2.3 Hinweise zum Gesamtgewicht

Die Angabe zum zulässigen Gesamtgewicht
Ihres E-Bikes befindet sich auf dem CE-Aufkle-
ber, der auf dem Fahrradrahmen angebracht ist.
Kontaktieren Sie im Zweifelsfall Ihren qualifi-
zierten Fachbetrieb.
2.4 Gewährleistung
Gemäß Gewährleistungsrecht steht Ihnen eine
Gewährleistungsfrist von zwei Jahren zu. Für
die Inanspruchnahme von Gewährleistungs-
ansprüchen legen Sie die Originalrechnung vor
und weisen Sie die regelmäßigen Wartungen
nach.
Die Gewährleistung erlischt in folgenden Fällen:
◼ Das E-Rad wurde in einer anderen Art und
Weise als zur Erholung und zum Transpor-
tieren verwendet.
◼ Das E-Rad wurde umgebaut oder verändert.
◼ Für die Reparatur wurden keine Original-Er-
satzteile verwendet.
◼ Das E-Rad wurde von nicht eingewiesenen
Personen benutzt.
◼ Das E-Rad wurde nicht bestimmungsgemäß
verwendet.

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