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Sicherheitshinweise Bei Instandhaltung; Anregung Für Eine Betriebsanweisung - GEDA 200Z Montage- Und Betriebsanleitung

Zahnstangenaufzug
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Zahnstangenaufzug
2.3.3

Sicherheitshinweise bei Instandhaltung

• Vor Instandhaltungsarbeiten Netzstecker herausziehen.
• Bei Arbeiten unter der Bühne ist diese durch geeignete Mittel abzusichern (z.B. Bolzen,
Mastklammern, Fangvorrichtung usw.)
• Wartungs- und Reparaturarbeiten nur von autorisierten, befähigten Personen ausführen
lassen. Hier sind z. B. auch die besonderen Gefahren beim Arbeiten an elektrischen
Anlagen zu beachten.
• Nach Instandhaltungsarbeiten alle demontierten Schutzvorrichtungen fachgerecht wieder
anbringen.
• Eigenmächtige Umbauten oder Veränderungen der Maschine beeinträchtigen die
Sicherheit und sind nicht zulässig.
• Ersatzteile müssen den technischen Anforderungen des Herstellers entsprechen.
Empfehlung: Verwenden Sie nur GEDA- Originalersatzteile.
2.4
Anregung für eine Betriebsanweisung
Betriebsanweisungen sind Regelungen, die ein Unternehmer für den sicheren Betriebsablauf
erstellt. Hier handelt es sich um verbindliche Anweisungen, die der Unternehmer im Rahmen
seines
Direktionsrechtes
Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet, diesen Anweisungen zu folgen.
Die generelle Verpflichtung des Unternehmers, Betriebsanweisungen zu erstellen und
bekannt zu machen, muss aus der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften"
abgeleitet werden. Nach dieser Vorschrift hat der Unternehmer zur Verhütung von
Arbeitsunfällen Anordnungen zu treffen, und es wird verlangt, dass der Unternehmer die
Versicherten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die
Maßnahmen zu ihrer Abwendung unterweisen muss. Diese Anforderungen kann der
Unternehmer mit Hilfe von Betriebsanweisungen erfüllen.
Die hier vorliegende Betriebsanleitung ist also um nationale Vorschriften zur Unfallverhütung
(UVV)
und zum Umweltschutz zu ergänzen!
In Deutschland z. B.:
Betriebssicherheitsverordnung
BGV A1
Allgemeine Vorschriften
BGV C22
Bauarbeiten
BGV A8
Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz
VDE-Vorschriften
0113/EN 60204-1 und EG-Richtlinie 89/655/EWG über Mindestvorschriften
für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer
bei der Arbeit.
Montage- und Betriebsanleitung
erlässt.
Die
Seite 8 von 50
Mitarbeiter
werden
BL108 D Ausgabe 07.2007
durch
die

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