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Betrieb; Sicherheitshinweise - GEDA 200Z Montage- Und Betriebsanleitung

Zahnstangenaufzug
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Zahnstangenaufzug
9

Betrieb

9.1

Sicherheitshinweise

Der Aufzug darf nur von einer vom Unternehmer bestimmten Fachkraft
bedient
Betriebsanleitung vertraut sein, über ausreichende Erfahrung verfügen
und über die bestehenden Gefahren im Umgang mit dem Aufzug
unterrichtet sein.
Bedienungsperson (siehe Kap. 3)
Bauaufzüge
im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung
Aufzugsanlagen, die ausschließlich zur Beförderung von Gütern bei Bauarbeiten bestimmt
sind.
• Die Personenbeförderung ist verboten!
• Gefahrenbereich der Maschine absperren.
Es ist dafür zu sorgen, dass an der unteren Ladestelle der
-
Gefahrenbereich
Lastaufnahmemittel abgesperrt ist.
• Die Bedienung des Aufzuges hat außerhalb des Gefahrenbereichs zu erfolgen.
• Die Bedienungsperson muss die Lastbühne immer gut einsehen können.
• In Bodennähe ist besondere Vorsicht geboten.
• Die Maschine grundsätzlich gegen unbefugtes Benutzen sichern! - Bei Arbeitsende /
Pausen Handsteuerung sicher verwahren bzw. Hauptschalter ausschalten und mit
Vorhängeschloss sichern.
• Bleibt die beladene Lastbühne während des Betriebes durch eine Störung stehen, ist die
Bedienungsperson verpflichtet, die Last zu bergen. - Niemals eine beladene Lastbühne
unbeaufsichtigt stehen lassen!
• Der Betrieb des Aufzuges ist einzustellen bei:
Windgeschwindigkeiten über 72 km/h (=Windstärke 7-8; stürmischer Wind).
-
Temperaturen unter –20° C.
-
Schäden oder sonstigen Störungen.
-
fehlender wiederkehrende Prüfung (siehe Kap. 2.3.1).
-
• Sicherheitshinweise in Kap. 2 sind ebenfalls zu beachten.
ACHTUNG
Der Bremslüfthebel darf auf keinen Fall zum Absenken der Bühne im Betrieb benutzt werden,
er ist nur für berechtigte Personen im Notfall bestimmt (siehe Kap. 11.1.1).
Montage- und Betriebsanleitung
werden.
Diese
mit
Ausnahme
Seite 34 von 50
Fachkraft
muss
sind vorübergehend errichtete
des
Zugangs
mit
der
Montage-
zum
BL108 D Ausgabe 07.2007
und

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