Zahnstangenaufzug
Hiermit erklären wir,
dass der nachfolgend bezeichnete Bauaufzug aufgrund seiner Konzipierung und Bauart
sowie in der von uns in Verkehr gebrachten Ausführung den einschlägigen grundlegenden
Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der EG-Richtlinie entspricht.
Bei einer nicht mit uns abgestimmten Änderung der Maschine verliert diese Erklärung ihre
Gültigkeit.
Bezeichnung des Aufzuges:
Maschinentyp
Fabrik-Nr.
Einschlägige EG-Richtlinien: EG-Maschinenrichtlinie (98/37/EG)
Angewandte harmonisierte
Normen:
Datum/Hersteller-Unterschrift: 01. Juli 2007
Angaben zum Unterzeichner:
Montage- und Betriebsanleitung
EG-Konformitäts-Erklärung
gemäß Anhang II der Maschinenrichtlinie 98/37/EG
GEDA-Dechentreiter
GmbH & Co. KG
Mertinger Str. 60
D-86663 Asbach-Bäumenheim
Zahnstangenaufzug
GEDA 200 Z
...................................
EMV-Richtlinie (2004/108 EG)
Geräuschemissionsrichtlinie 2000/14/EG
EN ISO 12100-1 und EN ISO 12100-2; EN 60 204-1
Johann Sailer, Geschäftsführer
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BL108 D Ausgabe 07.2007