Zahnstangenaufzug
Bedienungspersonal
Die Maschine darf nur von den Personen bedient werden, die aufgrund ihrer Ausbildung oder
Kenntnisse und praktischen Erfahrung die Gewähr für eine sachgerechte Handhabung
bieten. Diese Personen müssen
• vom Unternehmer zum Bedienen bestimmt sein.
• entsprechend eingewiesen und über die Gefahren unterrichtet sein.
• mit der Montage- und Betriebsanleitung vertraut sein.
• nationale Regeln beachten.
3.1
Restgefahren
Trotz aller getroffenen Vorkehrungen bestehen Restgefahren.
Restgefahren sind potentielle, nicht offensichtliche Gefahren, wie z. B. :
Verletzungen durch unkoordiniertes Arbeiten.
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Gefährdung durch Störung in der Steuerung.
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Gefährdung beim Arbeiten an der elektrischen Anlage.
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Gefährdung durch Beschädigung der Lastaufnahmemittel.
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Gefährdung durch Herunterfallen von unsachgemäß gesicherter Ladung.
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Gefährdung durch hohe Windgeschwindigkeiten (> 72 km/h).
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Gefährdung durch Betreten und Verlassen der Bühne.
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Montage- und Betriebsanleitung
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BL108 D Ausgabe 07.2007