1)
MAK = Maximale Arbeitsplatz-Konzentration
Übersetzung der Originalanleitung
Staubsammlers, dürfen nur durch Befugte durchgeführt werden, die
dabei geeignete Schutzbekleidung tragen. Der Betrieb darf nur er-
folgen, wenn zuvor die komplette Filteranlage eingebaut und geprüft
wurde.
Staubklasse M (mittel). Zu dieser Staubklasse gehören Stäu-
be mit MAK-Werten
dieser Staubklasse werden als Gesamtgerät geprüft. Der
maximale Durchlassgrad beträgt 0,1%, die Entsorgung muss stau-
barm erfolgen.
Staubklasse H (hoch). Zu dieser Staubklasse gehören Stäu-
be mit MAK-Werten
und Stäube, die mit Krankheitserregern behaftet sind. Sau-
ger dieser Staubklasse werden als Gesamtgerät geprüft. Der maxi-
male Durchlassgrad beträgt 0,005%, die Entsorgung muss staubfrei
erfolgen.
Geräte, die in Zone 22 verwendet werden können, sind als
Typ 22 Sicherheitssauger gekennzeichnet.
•
Diese Geräte eignen sich zur Aufnahme von Staub der
Staubklassen L, M bzw. H.
•
Zone 22 ist die Bezeichnung für Bereiche, in denen brennbare
Stäube nur kurzzeitig auftreten (d.h. weniger als 10 Stunden pro
Jahr).
•
Maschinen vom Typ 22 können als Staubabscheider eingesetzt
werden.
Alle Sicherheitssauger müssen über eine Volumenstromüber-
wachung verfügen um eine minimale Luftgeschwindigkeit von
V
= 20 m/s sicherzustellen.
min
Der Sauger IVB 995-0H/M SD XC Type 22 ist geeignet für das Auf-
/Absaugen von
•
Nicht brennbaren Flüssigkeiten (Flammpunkt 55 °C oder höher).
•
Sägespänen und die Gesundheit gefährdenden Stäuben, ein-
schließlich Stäuben mit MAK-Werten, Krebs erregende Stäube
und solche, die Keime und Krankheitserreger enthalten.
•
brennbaren, trockenen Stäuben in Zone 22.
Das Gerät darf nur zum Absaugen eingesetzt werden, wenn sicher-
gestellt ist, dass keine wirksamen Zündquellen eingesaugt werden
können.
Leitfähige Absaugeinrichtungen, z.B. Absaughauben an Maschi-
nen, und leitfähige Teile von Bearbeitungsmaschinen, z.B. Geräte
der Schutzklasse II, die nicht über das Gerät geerdet sind, müssen
zum Vermeiden von elektrostatischer Aufladung anderweitig geer-
det sein.
Beim Auf- oder Absaugen von brennbaren Stäuben in Zone 22 muss
der Staubsammelbehälter bei Bedarf, jedoch stets nach jedem Ge-
1)
> 0,1 mg/m³ sowie Holzstäube. Sauger
1)
, sämtliche krebserzeugende Stäube
IVB 995-0H/M SD XC Type 22
3