Montageanleitung AZHP 3
(Technische Änderungen vorbehalten - Stand 02/2023)
Unbedingt beachten:
•
Alle Arbeiten zu Transport, Anschluss, Inbetriebnahme und Instandhaltung
des Antriebes sind von qualifiziertem Fachpersonal auszuführen. Unsach-
gemäßes Verhalten kann schwere Personen- und Sachschäden verursachen.
Achtung! Spezieller Hinweis zur Maschine AZHP 3:
•
Die Maschine hat aufgrund des hohen Wirkungsgrades geringste Selbsthe-
mmung, d.h. der Antrieb setzt sich beim Öffnen der Bremse sofort in Bewe-
gung.
•
Beim Einrichten der Fangvorrichtung ist die sofortige Bereitschaft zur Bedienung der Be-
triebsbremse erforderlich und zu gewährleisten.
•
Das Betreiben des Aufzuges ohne funktionstüchtige Fangvorrichtung ist unzulässig. Der
Betreiber haftet für alle Personen- und Sachschäden allein.
•
Wiederkehrende Prüfungen sollten keinen übermäßigen Verschleiß bewirken, noch zu
Beanspruchungen führen, welche die Betriebssicherheit des Aufzuges beeinträchtigen.
Wiederkehrende Prüfungen können mit Prüfgewichten und Nenngeschwindigkeit durch-
geführt werden.
Alternativ können die Prüfungen mit leerem Fahrkorb und Nenngeschwindigkeit durch-
geführt werden (bis zu v = 2ms
•
Die Befreiung des Fahrkorbes aus dem Fang darf ausschließlich durch die Bewegung des
Fahrkorbes in dem Fangvorgang entgegengesetzter Richtung erfolgen. Der Aufzugsan-
trieb darf in allen Betriebszuständen nur mit den max. zulässigen Belastungen entspre-
chend der Maschinenauslegung betrieben werden. Jegliche Vorgehensweisen und An-
wendungen, die zusätzliche statische und dynamische Belastungen (Drehmomente, Kräf-
te, Schwingungen etc.) am Aufzugsantrieb z.B. an der Treibscheibe, am Motor, an der
Bremse, am Gehäuse erzeugen, sind unzulässig. OMS versagt jegliche Gewährleistungs-
ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift.
•
Achten Sie darauf, dass der Motor nicht auf dem Befestigungsrahmen aufliegt oder an
ihm anliegt. Treffen Sie geeignete Gegenmaßnahmen und prüfen Sie dies in jedem Ein-
zelfall und dokumentieren Sie diese Maßnahme mittels Protokollnachweis.
-1
).
Seite 8 von 70