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Lister Olli WZG 100 Gebrauchsanweisung Seite 32

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Montage- und Betriebsanweisung für Elektrozäune
Allgemeines
Errichtung, Betrieb und Wartung eines Elektrozauns hat so zu erfolgen, dass keine Gefahr für Menschen, Tiere und
Umwelt besteht. Insofern diese Vorschriften einen Zusatz zu den gültigen nationalen behördlichen Vorschriften bilden,
und nicht im Widerspruch zu diesen stehen, sind sie bei Installation und Betrieb von WZG-Weidezaungeräten zu
befolgen.
Montage- und Installationshinweise für Weidezaungeräte und Einzäunungen
Elektrozäune, in denen sich Tiere oder Menschen verfangen können, sind zu vermeiden.
An den Elektrozaun darf nur ein Elektrozaungerät angeschlossen werden. Wenn am Weidezaungerät mehr
als eine Einzäunung angeschlossen ist, hat die Spannungszuführung nur über einen Stromkreis zu erfolgen.
Zwischen zwei Elektrozäunen sowie deren Zaun- und Verbindungsdrähten, deren Spannungszufuhr über
zwei verschiedene Weidezaungeräte erfolgt, ist ein Mindestabstand von 2,5 Metern einzuhalten. Wenn der
Abschnitt zwischen diesen zwei Elektrozäunen als Teil einer Einzäunung geschlossen werden soll, sind dafür
Materialien zu verwenden, die bei Berührung nicht elektrisch leiten.
Stacheldraht darf bei Elektrozäunen nicht verwendet werden.
Wenn ein nicht Strom führender Stacheldrahtzaun zusätzlich durch eine oder mehrere Strom führende
Drahtlitzen verstärkt werden soll, sind diese vorschriftsmäßig stabil und gut isoliert seitlich von der Zaunlinie
anzubringen. Dabei ist vertikal ein Mindestabstand von 150 mm zu dem nicht Strom führenden Stacheldraht
einzuhalten. Der Stacheldraht ist in regelmäßigen Abständen zu erden.
Die Herstellerbestimmungen für die Erdung des Weidezaungerätes sind genau zu befolgen.
Zwischen den Erdungselektroden von Weidezaungeräten und anderen Erdungssystemen von u. a.
Stromübertragungskabeln oder Telekommunikationssystemen ist ein Mindestabstand von 10 m einzuhalten.
Stromkabel von Elektrozäunen, die in Gebäude geführt werden, sind von den geerdeten Bauteilen der
Gebäude gut zu isolieren. Eine ausreichende Isolierung kann durch die Verwendung von isoliertem
Hochspannungskabel erreicht werden.
Unterirdisch verlegte Leiter sind in Rohren zu verlegen, die eine ausreichende Hochspannungsisolierung
gewährleisten oder es sind Hochspannungserdkabel zu verwenden. Die Leiter und Kabel sind so zu
verlegen, dass z. B. Tiere beim Scharren oder ins Erdreich greifende Fahrzeugreifen, wie die von Traktoren,
nicht die Leiter beschädigen können.
Kabel und Leiter für Weidezaungeräte dürfen nicht mit Stromversorgungskabeln sowie Telefon- und
Datenkommunikationskabeln im gleichen Elektroinstallationsrohren verlegt werden.
Die Leiter von Weidezaungeräten oder Elektrozäunen dürfen als Freileitung NICHT über Stromversorgungs-
oder Datenkommunikationskabeln verlegt werden. Auch die Errichtung von Elektrozäunen unter
Stromversorgungsfreileitungen sollte vermieden werden. Wenn eine Kreuzung dieser Leitungen
unvermeidbar ist, muss die Elektrozaunleitung stets unter der Stromversorgungsfreileitung, sowie bei der
Kreuzung im rechten Winkel zu dieser verlegt werden.
Als Freileitung verlegte Leiter von Elektrozäunen müssen stets den vorgeschriebenen Mindestabstand zu
Stromversorgungsfreileitungen einhalten. Bei einer Nennspannung der Versorgungsfreileitung von 1000 V ist
ein Mindestabstand von 3 Metern einzuhalten. Bei Freileitungen zwischen 1000—33000 Volt ist ein
Mindestabstand von 4 m und bei Leitungen über 33000 Volt ein Abstand von mindestens 8 m einzuhalten.
Tabelle 1 – Mindestabstand von Versorgungsfreileitungen zu Elektrozaunleitern
Freileitungsspannung V
≤ 1 000
> 1 000 und ≤ 33 000
> 33 000
Elektrozaunleiter, die als Freileitung verlegt werden, dürfen in der Nähe von Stromversorgungsfreileitungen einer
Höhe von mehr als 3 Metern über dem Erdboden NICHT überschreiten. Beträgt die Spannung der
Versorgungsfreileitung max. 1000 V, betrifft diese Begrenzung Elektrozaunleiter, die senkrecht zum Erdboden
gemessen, in einem geringeren Abstand als 2 m zu der äußeren Leitung der Stromversorgungsfreileitung verlaufen.
Bei Elektroversorgungsfreileitungen über 1000 V gilt diese Bestimmung bis zu einem Abstand von 15 m vom
äußersten Rand der Freileitung, horizontal zum Erdboden gemessen.
Abstand m
3
4
8
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