Öffnen / Schließen des Schnellspanners Sattelstütze
7.2 Scheinwerfer
Sollte sich der Scheinwerfer verstellt haben,
kann dieser einfach in seine Ausgangsstellung
zurückgedreht werden. Die Scheinwerferhöhen-
einstellung ist dann richtig, wenn die Lichtkegel-
mitte 5 m vor dem Fahrrad auf den Boden trifft.
7.3 Weitere Einstellarbeiten
Darüber hinausgehende Einstellarbeiten erfor-
dern teils Werkzeuge, besonderes technisches
Geschick und / oder Erfahrung. Im Interesse der
eigenen Sicherheit und Unversehrtheit des Fahr-
rades wird deshalb empfohlen, weitere Arbeiten
vom ZEG-Fachhändler ausführen zu lassen.
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8. INSPEKTIONSNACHWEIS
8.1 Allgemeines
Zur dauerhaften Erhaltung der Betriebs- und
Verkehrssicherheit bedürfen Elektro-Fahrräder
einer regelmäßigen Pflege und Wartung. Wir
empfehlen, sämtliche Inspektionen bei einem
autorisierten ZEG-Fachhändler gemäß dem
nachfolgenden Inspektionsplan durchführen zu
lassen. Die Überschreitung der Inspektionster-
mine kann zu Folgeschäden und erhöhtem Ver-
schleiß führen, der dann nicht der Gewährlei-
stung unterliegt.
Der Arbeitsumfang der jeweiligen Inspektionen
ist vom Hersteller modellspezifisch festgelegt
und wird fortlaufend an technische Änderungen
angepasst. Der geschulte ZEG-Fachhändler ist
über den jeweils aktuellen Stand des Arbeits-
umfangs informiert.
Nur mit dem lückenlosen Nachweis der Inspek-
tionen kann die Befolgung der Wartungs- und
Pflegeanweisungen des Herstellers belegt wer-
den. Wir empfehlen deshalb, den Inspektions-
nachweis bei jedem Werkstattbesuch vorzule-
gen.
8.2 Inspektionsplan
Die erste Inspektion ist nach 200 km oder nach
3 Monaten fällig (je nachdem, was zuerst ein-
tritt). Die zweite Inspektion ist nach weiteren
300 km oder nach weiteren 3 Monaten fällig (je
nachdem, was zuerst eintritt).
Jede weitere Inspektion ist jeweils 500 km
oder 6 Monate nach Fälligkeit der jeweils vor-
hergehenden Inspektion fällig.
Im erschwerten Betrieb müssen die Inspekti-
onsintervalle in Absprache mit dem ZEG-Fach-
händler verkürzt werden.