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Prüfen Der Verstellklappenmomente - Ju 87 B-2 Betriebsanleitung

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P r ü f e n
d e r V e r s t e l l k l a p p e n m o m e n t e
Bei Grundüberholungen sind die Verstellklappenmomente nachzu-
prüfen. Bei unzulässigen Abweichungen der zu messenden Werte
sind die Federzylinder in der Landeklappensicherung und im Flügel
auszubauen
und
zylinder").
Die Prüfung (Abb. 17) wird mit Hebel (2) und Federwaage (1), die
zum Betriebshilfsgerät gehören, an dem mittleren Hebel der mittleren
Verstellklappe am linken und anschließend am rechten Flügel vor-
genommen. Gemessen wird bei der Klappenanstellung „Start" (25°)
und „Landen" (40°). Beim Ansetzen der Federwaage mit den ange-
gebenen Belastungen (bei 25° Anstellung mit 23 kg — bei 40° An-
stellung mit 31 kg) muß ein Beginn der Aufwärtsbewegung der Klap-
pen eintreten. Die Zugrichtung der Federwaage muß rechtwinklig zum
Hebel erfolgen, da sonst falsche Werte gemessen werden. Die Ab-
weichungen dürfen ±5v.H. der Werte betragen.
Ergeben sich geringere Werte bzw. Momente, so sind die Federn mit
größerer Vorspannung zu versehen. Bei den Federzylindern der
Landeklappensicherung erfolgt dies durch Weitereinschrauben des
Sechskantgewindestückes an
zylindern im Flügel am verstellbaren Gabelkopf.
Die Federzugmomente sind bei angestellten Klappen (40°) am größ-
ten. Sie nehmen
wachsender Federspannung ab, da mit der Drehung der Zahnrad-
welle in der Landeklappensicherung bzw. des Hebels im Flügel der
Kraftarm kürzer und so das Abnehmen der Federzugmomente dann
kleiner wird. Es ist also nicht die durch die Federspannung entstehende
Zugkraft, sondern das durch die Hebelstellung bewirkte Zugmoment
Steuerwerk
nachzuprüfen
(siehe
der Zugstange
mit zurückgehender Anstellung derselben trotz
unter
„Prüfen
und bei den
Betr. Anl.
Ju 87 B-2
der
Feder-
Feder-

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