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Gewährleistung - SXT-Scooters MONSTER EEC Handbuch

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GEWÄHRLEISTUNG
Wir bedanken uns, dass Sie sich für einen unserer SXT Monster EEC entschieden
haben. Sie verfügen bei Ihrem Scooter ab Kaufdatum über eine Gewährleistung von
24 Monaten.
Bitte beachten Sie, dass keine Gewährleistung vorliegt, wenn:
1. Wenn der Zeitraum der Gewährleistung abgelaufen ist.
2. Wenn der E-Scooter wegen Missbrauch, fehlender Wartung oder Änderung der
Einstel-lungen unter Verstoß der Gebrauchsanweisung versagt.
3. Wenn der E-Scooter wegen unsachgemäßer Benutzung, Lagerung oder Unfall
beschädigt ist.
4. Wenn der E-Scooter beschädigt ist, weil daran manipuliert worden ist, oder wenn
der Fehler nicht mehr gefunden werden kann, weil der Besitzer den E-Scooter
bereits zerlegt hat, um seinen ursprünglichen Fehlerzustand zu ändern.
5. Wenn der E-Scooter defekt ist, weil der Besitzer ein anderes Ladegerät verwendet.
6. Wenn Sie über keine Rechnung verfügen und die von Ihnen gemeldeten Angaben
nicht mit den in unserem System festgehaltenen Informationen übereinstimmen.
7. Wenn der E-Scooter nach einem Wasserkontakt, extremen Temperaturen oder
Kontakt mit Chemikalien, etc. beschädigt ist.
8. Wenn das Elektrosystem des E-Scooter durch Wasser, Feuchtigkeit, Schnee, etc.
beschädigt wurde.
9. Wenn der E-Scooter durch höhere Gewalt, einschließlich, aber nicht nur beschränkt
auf Flut, Feuer, Erdbeben, Blitzeinschlag, etc. beschädigt wurde.
10. Verbrauchsmaterialien sind nicht durch die Gewährleistung abgedeckt. Beispiele
sind im Folgenden aufgelistet, beschränken sich jedoch nicht nur drauf: Bremsen,
Räder, Gummi- und Plastikteile, etc.
Verschleißteile wie Reifen und Bremsbeläge fallen nicht unter die Gewährleistung.
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HANDBUCH

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