Allgemeines
TNL18-9
02.2016
Platzbedarf
Folgendes muss gewährleistet sein:
• Genügend Freiraum um die Maschine.
• Ausreichend Bewegungsraum für den Bediener.
• Ausreichend Raum für Wartungs- und Reparaturarbeiten.
• Alle Türen an der Maschine müssen sich vollständig öffnen lassen.
• Stellfläche für Rohteile- und Werkstückpaletten, Werkstückbehälter,
Spänewagen, Werkzeugwagen u.ä.
Zur Ermittlung des Platzbedarfs dient der Aufstellplan
Umgebungsbedingungen
"Siehe Umgebungsbedingungen in den Sicherheitshinweisen"
Bei Abweichungen von diesen Angaben am Aufstellort, bitte unbe-
dingt Rücksprache mit dem Maschinenhersteller oder einer Ver-
tretung des Maschinenherstellers nehmen.
Untergrund, Fundament
Die Tragfähigkeit und Festigkeit des Bodens muss nach baufachlichen Ge-
sichtspunkten dem Maschinengewicht entsprechend beschaffen sein.
Im Bereich der Maschinenstandfläche dürfen keine Dehnungsfugen sein.
Stangenführungen, Stangennachschübe und Stangenlademagazine sind
grundsätzlich im Fundament zu verankern (Angaben hierüber siehe zugehörige
Betriebsanleitung sowie im Aufstellplan).
Bodenwanne
Wird die Maschine in eine Bodenwanne gestellt, sollte der Boden im
Bereich der Bodenwanne nur max. 5 mm konvex, möglichst eben
oder konkav sein. Bei Überschreitung der zulässigen Unebenheit
kann die Bodenwanne die Maschinenunterseite/die Maschinenkom-
ponenten berühren.
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