G-18.mft
Münzannahme
Geräteabmessungen
Einbaulage
Prüfzeichen
CE-Kennzeichnung
Mit dem CE-Zeichen (CE = Communautés Européennes) be-
stätigen wir die Konformität unserer Erzeugnisse mit den ent-
sprechenden grundlegenden Anforderungen der zutreffenden
Richtlinien. Das CE-Zeichen ist kein Qualitätszeichen im Sinne
der vom Hersteller erwarteten Qualität, sondern nur im Sinne der gesetzlich
vorgeschriebenen Qualität. Es ist ein reines Verwaltungszeichen und
richtet sich als Nachweis zur Einhaltung der Richtlinien ausschließlich an
die Überwachungsbehörden und nicht an den Kunden oder Endverbrau-
cher.
Welche der Richtlinie(n) angewendet wurde(n), geht aus der Konformi-
tätserklärung hervor. Diese Erklärung muss der Hersteller nur für die
Überwachungsbehörden bereithalten (mindestens jedoch noch 10 Jahre
nach dem letzten Inverkehrbringen). Es können jedoch auf Kundenwunsch
entsprechende Kopien der jeweiligen Konformitätserklärung angefordert
werden.
Auf unsere Geräte können zum Teil nachfolgende Richtlinien, mit ihren
nachfolgenden Änderungen, angewendet werden:
1. Die EMV-Richtlinie (89/336/EWG)
für Geräte, die elektromagnetiche Störungen verursachen oder durch
solche gestört werden.
2. Die Niederspannungsrichtlinie (73/23/EWG)
für elektrische Betriebsmittel, die bei einer Nennspannung von
50–1000 V AC und 75–1500 V DC verwendet werden.
3. Die CE-Kennzeichnungsrichtlinie (93/68/EWG)
Änderungsrichtlinie zur Anbringung und Verwendung der CE-Kenn-
zeichnung.
National Rejectors, Inc. GmbH, Buxtehude
24 Münzsorten max. in 2 x 12 Kanälen
Münzdurchmesser: 29,5 mm (optional bis 32,5 mm)
Münzdicke:
2,6 mm (optional bis 3,5 mm)
Geschwindigkeit:
2 Münzen/sek.
Höhe: 185,7 mm
Breite: 126,7 mm
Tiefe:
49,5 mm (57 mm bei gedrücktem Rückgabe-
hebel)
(alle Einbaumaße gemäß BDTA-Norm, s. Abschnitt
„Einbaumaße" im Anhang)
vertikal, max. Abweichung: ± 2°
CE (s. nächster Abschnitt)
TEIL A – T
D
ECHNISCHE
ATEN
51