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Entsorgung Des Produktes Am Ende Der Lebensdauer; Elektroaltgeräte - Superior MARYON Produktinformationen, Installation Und Wartung

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PRODUKTINFORMATIONEN, INSTALLATION UND WARTUNG
12 ENTSORGUNG DES PRODUKTES AM
ENDE DER LEBENSDAUER
Der Abbau und die Entsorgung des Produktes gehen ausschließ-
lich zulasten des Eigentümers. Er ist dafür verantwortlich, dass
dabei alle geltenden Bestimmungen zum Thema Sicherheit und
Umweltschutz eingehalten werden.
Für Informationen zu den örtlichen Bestimmungen wenden
Sie sie an die zuständigen Behörden.
Beauftragen Sie einen qualifizierten Techniker, um das Pro-
dukt endgültig außer Betrieb nehmen zu lassen.
Vor dem Ausbau des Gerätes:
- das Produkt von der Stromversorgung trennen (für elektrisch
betriebene Geräte)
- alle Bauteile und Anschlüsse der Anlage in einen sicheren Zu-
stand bringen
- alle Anschlüsse von Heizkessel und Anlage schließen (für Gerä-
te mit Heizkessel)
- den Hahn für die Gaszufuhr zum Gerät schließen (für gasbetrie-
bene Geräte)
Eine nicht korrekte Entsorgung kann zu Schäden für die
menschliche Gesundheit und die Umwelt führen.
Das Gerät und das Zubehör dürfen nicht mit dem normalen
Hausmüll entsorgt werden: Bringen Sie das Gerät zu einer
entsprechenden Sammelstelle.
32
12.1 ELEKTROALTGERÄTE
DT2006178_H072656DE0_01
Wenn das Symbol am Gerät oder am Zu-
behör, deren Verpackung oder Unterlagen
sichtbar ist, bedeutet das, dass das Gerät, sein
Zubehör, seine Batterien/Akkus sowie die zu-
gehörigen elektrischen und elektronischen
Bauteile NICHT mit dem normalen Hausmüll
entsorgt werden dürfen, sondern zu einer
entsprechenden Sammelstelle für das Recy-
cling elektrischer und elektronischer Geräte
gebracht werden müssen.
Eine nicht korrekte Entsorgung kann zu Schä-
den für die menschliche Gesundheit und die
Umwelt führen.
Es ist möglich, beim Händler die Abholung
der elektrischen und elektronischen Altgerä-
te zu verlangen, zu den Bedingungen und ge-
mäß den Modalitäten, die von den nationalen
Bestimmungen zur Umsetzung der Richtlini-
en 2012/19/EU vorgesehen sind.
Für Informationen zu den örtlichen Bestim-
mungen wenden Sie sie an die zuständigen
Behörden.

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