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WMF KUCHENminis Gebrauchsanweisung Seite 5

Wasserkocher 0,8 l
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Entkalkung
Bitte entkalken Sie Ihr Gerät regelmäßig mit einem hochwertigen dafür geeignetem handelsüb-
lichen Entkalkungsmittel. Beachten Sie dabei die Herstellerangaben insbesondere auch hinsichtlich
des anschließend notwendigen Reinigungsvorgangs mit klarem Wasser. Passende Entkalkungsmittel
enthalten Inhibitoren, welche die Geräte vor Schäden an Dichtungen und Oberflächen schützen,
keine anderweitigen Ablagerungen verursachen und darüber hinaus auch geschmacksneutral sind. Es
dürfen keine für das jeweilige Gerät ungeeignete Mittel (wie z. B. rein auf Essig- oder Zitronensäure
basierende Substanzen) zum Entkalken verwendet werden. Für Schäden, die durch Verwendung eines
ungeeigneten Entkalkungsmittels oder Nichtbeachtung der Entkalkungsvorschrift entstehen, besteht
kein Garantieanspruch. Bitte halten Sie Kinder von Entkalkungsmitteln fern und achten Sie darauf,
keine beim Entkalken entstehenden Dämpfe einzuatmen.
Ursachen für Störungen
▪ Ausgießverhalten verschlechtert/vermindert sich:
Siebeinsatz kontrollieren, ggfs. Siebeinsatz entkalken/reinigen
▪ Gerät schaltet vor dem Kochen ab:
Topfboden ist zu stark verkalkt, es ist zu wenig Wasser eingefüllt
▪ Gerät schaltet nicht ab:
Deckel ist nicht geschlossen
▪ Gerät lässt sich nicht einschalten:
Nach einem Betrieb ohne oder mit zu wenig Wasser ist das Gerät noch nicht ausreichend abge-
kühlt.
Sollte die Störung nicht behoben werden können, das Gerät zur Reparatur geben.
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Das Gerät entspricht den Europäischen Richtlinien 2014/35/EU, 2014/30/EU und
2009/125/EU.
Dieses Produkt darf am Ende seiner Lebensdauer nicht über den normalen
Haushaltsabfall entsorgt werden, sondern muss an einem Sammelpunkt für das
Recycling von elektrischen und elektronischen Geräten abgegeben werden.
Die Werkstoffe sind gemäß ihrer Kennzeichnung wiederverwertbar. Mit der Wie-
derverwendung, der stofflichen Verwertung oder anderen Formen der Verwertung
von Altgeräten leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutze unserer Umwelt.
Bitte erfragen Sie bei der Gemeindeverwaltung die zuständige Entsorgungsstelle.
Die Löschung von eventuell vorhandenen personenbezogener Daten auf den zu
entsorgenden Altgeräten muss vom Endnutzer eigenverantwortlich vorgenommen
werden.
Änderungen vorbehalten.
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