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VORSICHT
Gefahr von Funktionsstörungen, Sachschaden oder Verletzungsgefahr bei Benutzung durch
unbefugte Personen!
a) Wenn unbefugte Personen die Anlage benutzen, besteht Gefahr von Funktionsstörungen, Sach-
schaden oder Verletzung von Personen.
ð Kinder unter 8 Jahren dürfen die Anlage nur unter Beaufsichtigung benutzen.
ð Kinder dürfen nicht mit oder an der Anlage spielen oder sie reinigen und pflegen.
ð Personen mit eingeschränkten physischen, sensorischen oder geistigen Fähigkeiten sowie Per-
sonen mit mangelndem Wissen oder Erfahrung dürfen die Anlage nur unter Beaufsichtigung be-
nutzen oder müssen Anweisungen dafür erhalten und diese verstanden haben.
GEFAHR
Lebensgefahr durch elektrischen Strom!
a) Bei Berührung mit spannungsführenden Teilen besteht unmittelbare Lebensgefahr durch Strom-
schlag. Beschädigung oder Entfernen der Isolation oder einzelner Bauteile kann lebensgefähr-
lich sein.
ð Vor Beginn der Arbeiten (Reinigung, Instandhaltung, Austausch) an aktiven Teilen elektrischer
Anlagen und Betriebsmittel den allpolig spannungsfreien Zustand herstellen und für die Dauer
der Arbeiten sicherstellen.
ð Feuchtigkeit von spannungsführenden Teilen fernhalten. Diese kann zum Kurzschluss führen.
ð Niemals Sicherungen überbrücken oder außer Betrieb setzen.
ð Die Stromzufuhr erst nach Abschluss aller Arbeiten herstellen.
ð Arbeiten an der elektrischen Anlage nur von qualifiziertem Personal durchführen lassen.
GEFAHR
Lebensgefahr durch nicht funktionierende Sicherheitseinrichtungen der Brandschutzanlage!
a) Wenn Sicherheitseinrichtungen der Brandschutzanlage nicht einwandfrei funktionieren, besteht
Gefahr von schweren bis tödlichen Verletzungen.
ð Die Brandschutzanlage über Nacht nie vom Stromnetz trennen.
ð Sicherheitseinrichtungen nicht demontieren, außer Betrieb setzen oder manipulieren.
ð Sicherheitshinweise auf der Anlage nicht entfernen.
ð Brandschutztüren nie blockieren, offenhalten oder anderweitig das Schließen verhindern.
ð Kontrolle, Service und Wartung der Brandschutzanlage nach örtlich geltenden Vorschriften oder
nach Wartungsvertrag durchführen lassen.
ð Die Brandschutzanlage nach dem Stand der Technik prüfen und warten lassen.
1.4

Stand der Technik

Die Anlage ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln ent-
wickelt worden und erfüllt, je nach Option und Maße, die Anforderungen der Maschinenrichtlinie
2006/42/EG sowie der EN 16005 und DIN 18650 (D).
Dennoch können bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung Gefahren für den Benutzer entstehen.
WICHTIG
Montage-, Inbetriebnahme-, Prüfungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Anlage dür-
fen nur von ausgebildeten und autorisierten Personen durchgeführt werden.
Nach der Inbetriebnahme oder Reparatur, Kontrollliste ausfüllen und beim Kunden hinterle-
gen.
Wir empfehlen einen Wartungsvertrag abzuschließen.
BAL_C127_X_DE_1V2_REC_121-006454631
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Sicherheit
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