Zahnstangenaufzug
6
Aufbau
Der Zahnstangenaufzug muss nach der Montage- und
Betriebsanleitung unter Leitung einer vom Unternehmer
bestimmten, befähigten Person aufgebaut werden!
Montagepersonal siehe Kap. 1.6.1
6.1
Sicherheit beim Aufbau
• Sicherheitshinweise in Kap. 2 sind ebenfalls zu beachten.
• Vor Arbeitsbeginn an der Einsatzstelle mit der Arbeitsumgebung, z.
B. Hindernisse im Arbeits- und Verkehrsbereich, Bodentragfähigkeit
und notwendige Absicherung der Baustelle zum öffentlichen
Verkehrsbereich, vertraut machen.
• Vor jedem Aufbau kontrollieren, ob alle Teile des Aufzuges wie z. B.
Mastteile, elektrische Leitungen und Steuerung in einwandfreiem
Zustand sind. Bei Beschädigung Aufzug nicht in Betrieb nehmen! –
Beschädigte Teile sofort erneuern.
• Gefahrenbereich der Maschine absperren.
Es ist dafür zu sorgen, dass an der unteren Ladestelle der
−
Gefahrenbereich mit Ausnahme des Zugangs zum
Lastaufnahmemittel abgesperrt ist.
Den Gefahrenbereich des Zahnstangenaufzugs kennzeichnen.
−
Unter der Bühne dürfen sich keine Personen aufhalten.
−
• Die Windgeschwindigkeit während des Aufbaues darf 45 km/h
nicht überschreiten (= Windstärke 5-6 nach Beaufort-Skala).
• Das Gerät standsicher und genau senkrecht aufstellen und zum
Bauwerk verankern.
• An Ladestellen ab 2,0 m Absturzhöhe müssen Absturzsicherungen
vorhanden sein, die ein Abstürzen von Personen verhindern (nur
Original GEDA Etagensicherungstüren verwenden).
• Tragfähigkeit des Aufzuges beachten.
Leuchtet die rote Warnlampe am Schaltkasten Schlitten ist die Bühne
−
überladen. -Sofort Zuladungsgewicht reduzieren! In diesem Fall ist
die Steuerung unterbrochen, bis die Warnlampe ausschaltet.
• Beim Aufbau dürfen die überkragenden Mastteile max. 3 m über
den letzten Verankerungspunkt hinaus befahren werden! (Oberkante
Schlitten bis zur Mastverankerung).
Montage- und Betriebsanleitung
47 / 92
BL131 DE Ausgabe 08.2015