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Prüfungen; Dokumentation Der Ergebnisse - GEDA 300 Z Montage- Und Betriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Zahnstangenaufzug
3
Prüfungen
Prüfungen vor Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen sowie
Zwischenprüfungen sind nach nationalen Vorschriften
durchzuführen.
Bei den Prüfungen werden die sicherheitstechnisch relevanten
Merkmale der Maschine auf Zustand, Vorhandensein und Funktion
durch geeignete Verfahren geprüft. Geeignete Verfahren sind:
• Sichtprüfungen
• Funktions- und Wirksamkeitsprüfungen
• Prüfungen mit Mess- und Prüfmitteln
Für jede Prüfung sind Prüfumfang, Prüfart, Prüffristen und die zur
Durchführung der Prüfung berechtigen Personen durch den Betreiber
zu definieren.
Prüfart
Prüfung durch Unterwiesene
Prüfung durch befähigte Person
Prüfung durch zugelassene
Überwachungsstelle
(Sachverständiger)
3.1

Dokumentation der Ergebnisse

Der Betreiber hat die Ergebnisse der Prüfungen zu dokumentieren. Die
Dokumentation muss über einen angemessenen Zeitraum –
mindestens jedoch über die Lebenszeit der Maschine aufbewahrt
werden.
• Die Ergebnisse der wiederkehrenden Prüfung können schriftlich im
Anhang dieser Anleitung festgehalten werden.
• An der Maschine ist ein Nachweis über die Durchführung der letzten
Prüfung anzubringen.
Montage- und Betriebsanleitung
Prüfung
Einfache Sicht- und Funktionskontrollen mit
wenigen Prüfschritten und einfacher
Bewertung
Prüfung aufgrund besondere Anlässe /
Schäden wie z.B.
Montage
Instandhaltung
Naturereignisse
Wiederkehrende Prüfung
bei überwachungspflichtigen Anlagen /
Maschinen.
Prüfung entsprechend nationaler Vorschriften
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BL131 DE Ausgabe 08.2015

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