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Einsatzzweck Der Langlochbohrmaschine; Genereller Anwendungsbereich; Zielgruppe Und Vorkenntnisse; Anforderungen An Die Bediener - PANHANS 116 10 Betriebsanleitung

Langlochbohrmaschine
Inhaltsverzeichnis

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3.4

Einsatzzweck der Langlochbohrmaschine

Die Langlochbohrmaschine PANHANS 116|10 dient ausschließlich zum Herstellen von Bohrungen und Langlö-
chern bis Ø 20 mm in Massivholz und holzähnlichen Plattenwerkstoffen. Metallische Werkstoffe sowie Werk-
stoffe und Hölzer, die Metallteile enthalten, dürfen mit der Langlochbohrmaschine nicht bearbeitet werden.
Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung kann zur Gefährdung von Personen
und zu einer Beschädigung der Maschine führen.
Lesen Sie hierzu bitte auch den Abschnitt  4.2 „Einsatzbereich und bestimmungsgemäße Verwendung".

3.4.1 Genereller Anwendungsbereich

Die generellen Anwendungsbereiche der Langlochbohrmaschine sind sehr vielseitig, beispielsweise:
in Schreinereien und Tischlereien,
in Industrie- und Handwerksbetrieben,
in Schulen und Ausbildungsstätten,
im Modellbau
und im Heimwerkerbereich.
3.5

Zielgruppe und Vorkenntnisse

Diese Betriebs- und Wartungsanleitung ist an das Bedien- und Wartungspersonal für die Maschine gerichtet. Das
Bedienpersonal ist vom Betreiber zu bestimmen. Das Bedienpersonal muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Technische Grundkenntnisse (z. B. Lehrabschluss als Tischler, Schlosser, etc. oder/und Praxis im Bedienen
von Langlochbohrmaschinen, bzw. Holzbearbeitungsmaschinen)
Lesen und verstehen dieser Betriebs- und Wartungsanleitung
Zum Erlangen der erforderlichen Kenntnisse, welche zum Bedienen dieser Maschine erforderlich sind, muss der
Betreiber folgende Maßnahmen durchführen:
Produkteinschulung für jeden Bediener (auch eventuelles Fremdpersonal)
Regelmäßige Sicherheitsunterweisung
3.6

Anforderungen an die Bediener

Die Maschine darf ausschließlich von geschultem Personal, das darüber hinaus diese Betriebs- und War-
tungsanleitung gelesen hat, bedient werden.
Inspektion, Wartung, Reinigung und Instandsetzung dürfen nur durch technische Fachkräfte mit produkt-
spezifischer Ausbildung sowie mechanischer und/oder elektrischer Ausbildung durchgeführt werden.
Für Planung und Kontrolle der Arbeiten sind Fachkräfte mit produktspezifischer Ausbildung zu beauftragen
und zur Verantwortung zu ziehen.
Das gesetzliche Mindestalter ist einzuhalten.
Die nationalen Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer*innen sind einzuhalten.
BA_PH_116-10_DE_12-22.docx
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