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Arbeitsplatz; Emissionswerte; Lärminformation; Geräuschemissionswerte - PANHANS 116 10 Betriebsanleitung

Langlochbohrmaschine
Inhaltsverzeichnis

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5.2

Arbeitsplatz

Der Arbeitsplatz bezeichnet die Position, von der aus
die Maschine während des Betriebs bedient wird.
Diese Position befindet sich bei der Langlochbohrma-
schine auf der Maschinenrückseite, so dass die beiden
Bedienhebel für die Längs- und Querbewegung des
Bohrmotors gut erreichbar sind.
Die Längsbewegung  beim Bohren ins Werk-
stück erfolgt in Richtung Maschinentisch.
Die Querbewegung  beim Herstellen eines
Langlochs erfolgt nach beiden Seiten.
Hinweis:
Bei Maschinen mit der Option „Einhebelbedienung"
(siehe Kapitel  16 „Optionen und Zubehör") kann die
Bearbeitung schmaler Werkstücke auch von der
Tischseite erfolgen.
5.3

Emissionswerte

5.3.1 Lärminformation
Die angegebenen Werte sind Emissionspegel und müssen damit nicht zugleich auch sichere Arbeitsplatzwerte
darstellen. Obwohl es eine Korrelation zwischen Emissions- und Immissionspegeln gibt, kann daraus nicht zuver-
lässig abgeleitet werden, ob zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen notwendig sind oder nicht.
Faktoren, welche den derzeitigen am Arbeitsplatz vorhandenen Immissionspegel beeinflussen können, beinhal-
ten die Dauer der Einwirkungen, die Eigenart des Arbeitsraumes, andere Geräuschquellen usw., z. B. die Anzahl
der Maschinen und anderen benachbarten Vorgängen. Die zulässigen Arbeitsplatzwerte können ebenso von
Land zu Land variieren.
Diese Information soll jedoch den Anwender befähigen, eine bessere Abschätzung von Gefährdung und Risiko
vorzunehmen.
5.3.2 Geräuschemissionswerte
Die angegebenen Messwerte sind nach DIN 45635 Teil 1662 ermittelt.
Die angegebenen Lärmwerte beruhen auf Einzelmessungen.
Es können Serienstreuungen von + 3 dB(A) auftreten.
Arbeitsplatzbezogener Emissionswert
Leerlauf
68,3 dB(A)
Bearbeitung
74,3 dB(A)
Sobald die Geräuschemissionswerte der Maschine 85 dB(A) überschreiten, ist dem Personal
ein geeigneter Gehörschutz zur Verfügung zu stellen!
Arbeitsplatzbezogener Staubemissionswert: 0,25 mg/m³ Luft.
BA_PH_116-10_DE_12-22.docx

Abbildung 3: Arbeitsplatz

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