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Voraussetzungen Für Die Herstellergarantie - pellenc ULIB 250 Übersetzung Der Originalanleitung

Geräteakku
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Die Garantie ist somit fester Bestandteil des von PELLENC verkauften Produkts.
10.1.2.1.2. ERSATZTEILE
Die kommerzielle Garantie deckt ferner Original-Ersatzteile von PELLENC ab, ohne Arbeitsstunden, wobei
bestimmte Ersatzteile eines Produkts hiervon ausgenommen sind.
10.1.2.2. DAUER DER GARANTIE
10.1.2.2.1. ALLGEMEINES
Ansprüche im Rahmen der kommerziellen Garantie von PELLENC können für akkubetriebene PELLENC-Geräte
innerhalb von zwei (2) Jahren ab der Lieferung an den Endkunden geltend gemacht werden, für alle anderen Pro-
dukte von PELLENC innerhalb von einem (1) Jahr.
10.1.2.2.2. ERSATZTEILE
Für Ersatzteile von PELLENC, die im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen ausgetauscht werden, gilt die kom-
merzielle Garantie für akkubetriebene PELLENC-Geräte innerhalb von zwei (2) Jahren ab der Lieferung des Pro-
dukts von PELLENC an den Endkunden, für alle anderen Produkte von PELLENC innerhalb eines (1) Jahres.
Bei akkubetriebenen Geräten von PELLENC gilt für nach dem 12. Nutzungsmonat im Rahmen von Garantiean-
sprüchen ausgetauschte Ersatzteile die Garantie ein (1) Jahr.
10.1.2.2.3. GARANTIEAUSSCHLUSS
Von der Herstellergarantie ausgeschlossen sind Produkte, die in unüblicher Weise gebraucht oder unter Betriebs-
bedingungen und zu Zwecken eingesetzt wurden, die von den vom Hersteller für die Nutzung vorgesehenen abwei-
chen, insbesondere bei Missachtung der in dieser Bedienungsanleitung vorgegebenen Betriebsbedingungen.
Die Garantie erlischt auch bei Schlag, Sturz, Fahrlässigkeit, mangelnder Überwachung oder Wartung sowie bei
Veränderungen des Produkts. Von der Garantie ausgeschlossen sind ebenfalls alle Produkte, die durch den End-
kunden verändert, umgebaut oder modifiziert wurden.
Für Verschleißteile und/oder Betriebsstoffe können keine Garantieansprüche geltend gemacht werden.
10.1.2.3. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE HERSTELLERGARANTIE
10.1.2.3.1. INBETRIEBNAHME DES PRODUKTS UND ANMELDUNG DER INBETRIEBNAHME
Der VERTRAGSHÄNDLER muss spätestens acht Tage nach Übergabe des Produkts an den Endkunden das For-
mular zur Anmeldung der Inbetriebnahme ausgefüllt und auf der Website www.pellenc.com unter „Extranet", Menü
„Pellenc Extranet Service" mithilfe der ihm von PELLENC übermittelten Zugangsdaten aktiviert haben.
Wurde die Anmeldung der Inbetriebnahme nicht aktiviert, übernimmt PELLENC keine kommerzielle Garantie und
der VERTRAGSHÄNDLER trägt allein die Kosten, ohne seine im Rahmen der Garantie erbrachten Leistungen
gegenüber dem Endkunden abrechnen zu können.
Der VERTRAGSHÄNDLER ist ebenfalls verpflichtet, die Garantiekarte oder die Bescheinigung der Garantie und
Inbetriebnahme für ausgelieferte Selbstfahrer auszufüllen, nachdem diese vom Endkunden mit Datum und Unter-
schrift versehen wurde.
PELLENC-GERÄTEAKKU ULIB 250
56_158890-B
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