Betriebsanleitung CO
-Inkubator HERAcell
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1.
Allgemeine Hinweise
1.5
Normen und Richtlinien
Das Gerät entspricht den Sicherheitsanforderungen folgender Normen und
Richtlinien:
•
DIN EN 61010
•
Niederspannungsrichtlinie 73/23 EWG
•
EMV-Richtlinie 89/336 EWG
•
UVV VBG 20
•
DIN 12880 Teil 1/11.78
Zum Betrieb des Gerätes sind in der Bundesrepublik Deutschland folgende Si-
cherheitsbestimmungen zu beachten:
•
ZH 1/10
•
ZH 1/119
•
ZH 1/342
•
ZH 1/343
•
ZH 1/598
•
TRG 280
•
Amtsblatt der EU, L 374
•
Sicherheitsdatenblätter des Gaslieferanten zu den besonderen Eigenschaften
von CO
•
Grundlagen guter mikrobiologischer Technik, Merkblatt der BG der chemi-
schen Industrie.
In anderen Ländern sind die entsprechenden nationalen Vorschriften bindend.
1.6
Sicherheitshinweise zu Gasen
Kohlendioxid (CO
CO
wird als gesundheitsgefährdendes Gas eingestuft. Deshalb müssen bei In-
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betriebnahme und während der Nutzung des CO
heitsmaßnahmen eingehalten werden.
Die Unterweisungen sind in angemessenen Zeitabständen zu wiederholen. Die
besonderen Bedienungsanweisungen des Gaslieferanten sind in die Unterwei-
sung einzubeziehen.
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®
150
, O
, und N
.
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2
2
):
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HINWEIS – Einweisung des Personals
Personal, das an Geräten mit CO
beitet, ist vor Aufnahme der Tätigkeit über den
besonderen Umgang mit CO
•
Die sachgemäße Bedienung von Druckgas-
behältern und Gasversorgungsanlagen (z.
B. TRG 280),
•
die Meldepflicht von Schäden und Mängeln
an den CO
-Zuleitungen,
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•
Maßnahmen, die bei Unfällen und Störun-
gen zu treffen sind.
-Inkubators bestimmte Sicher-
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-Zufuhr ar-
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zu unterweisen:
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