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Zur Erlangung der Adressen legaler Schuttabladeplätze mit
selektiver Abfallverwertung kontaktieren Sie bitte Ihre lokalen
und/oder regionalen Verwaltungsbehörden.
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Alle elektronischen Geräte müssen ab sofort dem Recycling
zugeführt werden. Dazu muss jeder Anwender seinen aktiven
Beitrag bei der Erfassung, dem Recycling und der
Wiederverwendung von elektrischem oder elektronischem Abfall
leisten.
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Die uneingeschränkte Entsorgung von Elektronikabfall schadet der
öffentlichen Gesundheit und der Qualität der Umwelt.
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Elektronischer Abfall darf unter keinen Umständen mit dem
normalen Restmüll entsorgt werden. Wie auf der
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