Gewährleistungsbedingungen
Eine Ersta� ung von Kosten im Rahmen der Gewährleistung ist nur
nach vorheriger Kostenfreigabe möglich.
Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab Kaufdatum. Bei
gewerblicher Nutzung beträgt die Gewährleistungszeit 12 Monate.
1.
Es wird eine dem Stand der Technik entsprechende Fehlerfrei-
heit des Rollers in Werkstoff und Herstellung zum Zeitpunkt
der Übergabe des Rollers gewährt. Die Erfüllung der Gewähr-
leistungsverpfl ichtung erfolgt nach unserer Wahl durch Instand-
setzung des Rollers. Die Untersuchung der Störung und Ihrer
Ursachen erfolgt stets durch Vertragswerkstä� en oder durch uns
autorisierte Servicetechniker und umfasst:
•
Reparatur oder Austausch des defekten Bauteils.
•
Prüfaufwand (nur in den ersten 6 Monaten).
•
Ersatzteillieferung für die Reparaturarbeiten im Rahmen der
Gewährleistung.
Ersetzte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über und können bei
Bedarf zur Überprüfung angefordert werden. Die Einhaltung der
Serviceintervalle ist hierfür die Grundlage.
Bei berech� gtem Gewährleistungsanspruch gehen die Kosten des
Versandes und die Kosten des Aus- und Einbaus des defekten Teils zu
unseren Lasten. Der Gewährleistungsanspruch ist nachzuweisen mit
Inspek� onsnachweisen, Rechnungen mit Fahrgestellnummer, Bilder
vom Tacho. Die Gewährleistung beinhaltet keine Abhol-/Rücktrans-
Adria - Gewährleistungsbedingungen
portkosten (keine Mobilitätsgaran� e) Es können keine Ersatzansprü-
che gegenüber Alpha Mobil gelten gemacht werden.
2.
Der Käufer verpfl ichtet sich, das gekau� e Fahrzeug zu keinem
anderen als dem in der Betriebsanleitung vorgesehenen Zweck
zu benutzen.
3.
Wenn der Roller von Dri� en oder durch Einbau fremder Teile
verändert worden ist bzw. eingetretene Mängel in ursprüng-
lichem Zusammenhang mit der Veränderung stehen, erlischt
der Gewährleistungsanspruch. Ferner erlischt der Gewährleis-
tungsanspruch, wenn die Vorschri� en über die Behandlung des
Rollers nicht befolgt werden und die vorgesehenen Wartungs-
dienste nicht ordnungsgemäß und rechtzei� g eingehalten und/
oder durchgeführt worden sind.
4.
Nicht eingeschlossen in die Gewährleistung sind:
•
Nachfüllen von Schmiermi� el, Spezialfl üssigkeiten und verschie-
denes Verbrauchsmaterial, das nicht im Zusammenhang mit
Reparaturarbeiten im Rahmen der Gewährleistung nö� g ist.
•
alle Wartungsarbeiten oder sons� ge Arbeiten, die durch Ab-
nutzung, Unfall oder Betriebsbedingungen, sowie Fahrten unter
Nichtbeachtung der Herstellerangaben, entstehen.
•
alle Vorkommnisse wie Geräuschentwicklung, Schwingungen,
Abnutzung usw., die die Fahrzeug- und Fahreigenscha� en nicht
beeinträch� gen.
•
leichtes Austreten von Öl oder anderen Flüssigkeiten aus Dich-
tungen, die keine Veränderung des Flüssigkeitsstandes bewirken.
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