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Wich� Ge Informa� Onen - Alpha Motors Adria Bedienungsanleitung

50 ccm 25 km/h
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Wich� ge Informa� onen
Das Fahrzeug ist für den allgemeinen Straßenverkehr zugelassen und
kann mit den folgenden Führerscheinen im öff entlichen Straßenver-
kehr bewegt werden:
Adria [25 km/h] (steuer- und zulassungsfrei)
Führerscheinfrei für alle, die vor dem 01.04.1965 geboren sind. Ab
einem Alter von 15 Jahren mit einer Mofa-Prü� escheinigung. Mit
jedem Führerschein für Personen mit Geburtsdatum nach dem
01.04.1965 (mind. 15 Jahre alt).
Adria [45 km/h] (steuer- und zulassungsfrei)
ab 15 Jahren: mit Führerscheinklassen AM (Ziff er 195)
ab 16 Jahren: mit Führerscheinklasse A1
ab 18 Jahren: mit Führerscheinklassen A2, A oder B
Der Motorroller ist für den Betrieb mit Fahrer und Beifahrer für den
Einsatz im Straßenverkehr und auf befes� gten Wegen ausgelegt. Die
Straßenverkehrsordnung muss jederzeit sorgfäl� g befolgt werden.
Bi� e prüfen Sie daher, welche Verordnung auf Sie zutri� .
Die nicht bes� mmungsgemäße Verwendung des Fahrzeugs führt zum
Erlöschen der Gewährleistung.
Alle Eingriff e zur Steigerung der Leistung, Geschwindigkeit und die all-
gemein zu den Änderungen der Merkmale des Motorrollers führen,
sind stra� ar und werden gesetzlich verfolgt. Sie führen zum Erlö-
schen der Gewährleistung.
Adria - Benutzerhandbuch
Zu den Strafen gehören zum Beispiel der Einzug des Motorrollers,
eine erneute Prüfung durch die zuständigen Behörden und/oder die
Neuzulassung.
Die Änderung oder Modifi zierung des Nummerschildträgers, der
Beleuchtungsgruppen, akus� schen Anzeigen und des Rückspiegels
sind stra� ar und führen zum Erlöschen der Gewährleistung und des
Versicherungsschutzes.
Die Änderung der Fahrgestellnummer ist straf- und verwaltungsrecht-
lich verfolgbar und der Besitzer wird ha� bar gemacht.
Die Fahrzeugkennziff ern des Rollers sind:
Fahrgestellnummer
Motornummer
Nummernschild
Bi� e no� eren Sie sich diese Fahrzeugkennziff ern und vergleichen sie
die Fahrgesetllnummer mit der COC (Bei 125 ccm vor Anmeldung).
Motoren "tunen" oder "aufmotzen" ist gesetzlich verboten. Sie
gefährden ihre eigene, sowie die Sicherheit anderer. Zusätzlich ver-
ringert sich die Lebensdauer bzw. Betriebssicherheit des Rollers. Es
erlischt der Versicherungsschutz, die EG-Betriebserlaubnis (COC),
sowie die Gewährleistung.
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