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Alpha Motors Adria Bedienungsanleitung Seite 23

50 ccm 25 km/h
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Schäden, die zurückzuführen sind auf:
Kra� stoff ablagerungen im Einspritzsystem, welche durch
Standzeiten oder falschen/verunreinigten Kra� stoff verursacht
werden. (EINSPRITZSYSTEMREINIGUNG-UND EINSTELLARBEI-
TEN SIND GRUNDSÄTZLICH VON DER GEWÄHRLEISTUNG AUS-
GESCHLOSSEN).
den Einbau von Teilen von fremder Seite oder Bemühungen
des Benutzers, den Schaden selbst zu beheben.
die Nichtverwendung von Original-Ersatzteilen. -Schäden, die
durch Steinschlag, Hagel, Streusalz.
Industrieabgase, mangelnde Pfl ege, ungeeignete Pfl egemi� el usw.
entstanden sind. Unterlassene Instandhaltungsaufwendungen: War-
tungen, Einstellarbeiten, Reparaturen, Instandsetzungen.
Folgende Bauteile, ausgenommen eindeu� ge Material-bzw. Herstel-
lungsfehler (z.B. Bruch, falscher Zusammenbau):
Bauteile, die während der normalen Wartungsarbeiten ausge-
wechselt werden (z.B. Lu� fi lter, Öl, Zündkerze, Bremsfl üssigkeit).
Bauteile, die der Abnutzung unterliegen z.B. Kupplung, Bremsbe-
läge, Varioma� k, Antriebsriemen, Verkleidundungsteile.
Kabel, Lenkkopfl ager, Radlager, Lampen, Sicherungen, Sitzbank-
dichtungen, Au� leber, Auspuff , Reifen, Ba� erie, Haupt- und
Seitenständer, Sitzbank, Anlasserfreilauf, Bremszug, Bedien- und
Schaltereinheiten, Gaszug, Stoßdämpfer, Tachowelle und Tacho-
schnecke.
Alle LED-Lichter werden erst ausgetauscht, sofern mehr als 25%
der LEDs beschädigt sind.
Nicht unter die Gewährleistung fallen Kosten für Wartungs-, Überprü-
fungs- und Säuberungsarbeiten.
Adria - Gewährleistungsbedingungen
Durch UV-Strahlung ausgeblichene Lackteile stellen keinen Gewähr-
leistungsfall dar.
I.
Es können keine Gewährleistungsansprüche geltend ge-
macht werden für Mängel, die im ursächlichen Zusammenhang mit
der nicht oder nicht termingerecht ausgeführten Inspek� on stehen.
II.
Die Prüfung und Entscheidung über einen Gewährleistungs-
anspruch obliegt dem Hersteller.
III.
Ersatz eines mi� elbaren oder unmi� elbaren Schadens wird
nicht gewährt.
5.
Gewährleistungsansprüche werden nur dann berücksich� gt,
wenn sie unverzüglich nach Feststellung des Mangels an einen
Alpha-Mobil Service-Partner erhoben werden.
6.
Durch eine ausgeführte Gewährleistung wird die Gewährleis-
tungsdauer weder erneuert, noch verlängert.
7.
Die Gewährleistungsbedingungen gelten nur innerhalb der Bun-
desrepublik Deutschland.
8.
Andere als die vorstehend aufgeführten Abmachungen sind nur
dann gül� g, wenn sie vom Hersteller schri� lich bestä� gt sind.
9.
Bei technischen Fragen oder im Gewährleistungsfall (unbedingt
Fahrgestellnummer angeben) steht Ihnen unsere Service-Hotline
zur Verfügung.
10. Bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist der
Kau� eleg vorzulegen und die vorgeschriebenen Inspek� onen
durch Rechnungen und das abgestempelte Inspek� onshe� nach-
zuweisen.
Wir gewähren grundsätzlich keine Mobilitätsgaran� e! Gewährleis-
tung beginnt ab Werksta� . Transport- oder Einschleppkosten fallen
nicht unter die Gewährleistung.
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