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Gewährleistungsbedingungen - Alpha Motors Mustang FI Benutzerhandbuch

Euro 5
Inhaltsverzeichnis

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Gewährleistungsbedingungen
Eine Erstattung von Kosten im Rahmen der Gewährleistung ist
nur nach vorheriger Kostenfreigabe möglich.
Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab Kaufdatum. Bei
gewerblicher Nutzung beträgt die Gewährleistungszeit 12 Monate.
1. Es wird eine dem Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des
Rollers in Werkstoff und Herstellung zum Zeitpunkt der Übergabe des
Rollers gewährt. Die Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung erfolgt
nach unserer Wahl durch Instandsetzung des Rollers. Die Untersuchung
der Störung und Ihrer Ursachen erfolgt stets durch Vertragswerkstätten
oder durch uns autorisierte Servicetechniker und umfasst:
Reparatur oder Austausch des defekten Bauteils
Prüfaufwand (nur in den ersten 6 Monaten)
Ersatzteillieferung für die Reparaturarbeiten im Rahmen der
Gewährleistung
Ersetzte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über und können bei
Bedarf zur Überprüfung angefordert werden.
Die Einhaltung der Serviceintervalle ist hierfür die Grundlage.
Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch gehen die Kosten des Versandes und
die Kosten des Aus- und Einbaus des defekten Teils zu unseren Lasten. Der
Gewährleistungsanspruch ist nachzuweisen mit Inspektionsnachweisen,
Rechnungen mit Fahrgestellnummer, Bilder vom Tacho. Die Gewährleistung
beinhaltet keine Abhol-/Rücktransportkosten (keine Mobilitätsgarantie) Es
können keine Ersatzansprüche gegenüber Alpha Mobil gelten gemacht werden.
2. Der Käufer verpflichtet sich, das gekaufte Fahrzeug zu keinem anderen
als dem in der Betriebsanleitung vorgesehenen Zweck zu benutzen.
Mustang FI
- Benutzerhandbuch
3. Wenn der Roller von Dritten oder durch Einbau fremder Teile verändert
worden ist bzw. eingetretene Mängel in ursprünglichem
Zusammenhang mit der Veränderung stehen, erlischt der
Gewährleistungsanspruch. Ferner erlischt der
Gewährleistungsanspruch, wenn die Vorschriften über die Behandlung
des Rollers nicht befolgt werden und die vorgesehenen
Wartungsdienste nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig eingehalten
und/oder durchgeführt worden sind.
4. Nicht eingeschlossen in die Gewährleistung sind:
Nachfüllen von Schmiermittel, Spezialflüssigkeiten und
verschiedenes Verbrauchsmaterial, das nicht im Zusammenhang
mit Reparaturarbeiten im Rahmen der Gewährleistung nötig ist.
alle Wartungsarbeiten oder sonstige Arbeiten, die durch
Abnutzung, Unfall oder Betriebsbedingungen, sowie Fahrten unter
Nichtbeachtung der Herstellerangaben, entstehen.
alle Vorkommnisse wie Geräuschentwicklung, Schwingungen,
Abnutzung usw., die die Fahrzeug- und Fahreigenschaften nicht
beeinträchtigen.
leichtes Austreten von Öl oder anderen Flüssigkeiten aus
Dichtungen, die keine Veränderung des Flüssigkeitsstandes
bewirken.
Schäden, die zurückzuführen sind auf:
Kraftstoffablagerungen im Vergaser/Einspritzsystem, welche durch
Standzeiten oder falschen/verunreinigten Kraftstoff verursacht
werden.
(VERGASER/EINSPRITZSYSTEM REINIGUNGEN-UND EINSTELLARBEITEN
SIND GRUNDSÄTZLICH VON DER GEWÄHRLEISTUNG AUSGESCHLOSSEN)
den Einbau von Teilen von fremder Seite oder Bemühungen
des Benutzers, den Schaden selbst zu beheben.
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