Sicherheit
2.3
Sicherheitsmaßnahmen
Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen nicht entfernen,
überbrücken oder in anderer Weise außer Funktion setzen.
Die Anlage nur in technisch einwandfreiem Zustand betreiben.
Störungen und Schäden, die die Sicherheit beeinträchtigen oder
beeinträchtigen können, umgehend und fachgerecht beheben.
► Schadhafte Bauteile durch Original Brink-Ersatzteile ersetzen.
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RM-2