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Ei Electronics Ei650 Serie Bedienungsanleitung Seite 8

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2. Standortwahl
Mit einem Rauchwarnmelder dürfen Räu-
me von nicht mehr als 60 m² überwacht
werden (siehe Abbildung 5).
Hinweise zur Wandmontage
Unter folgenden Bedingungen dürfen
Rauchwarnmelder (RWM) im mittleren
Drittel der längeren Seite eines Raumes
an der Wand montiert werden (siehe Ab-
bildung 6):
bei nicht ausreichender Festigkeit der
Decke
in Fluren ≤ 6 m² (wenn mit einer erhöh-
ten Anzahl von Täuschungsalarmen zu
rechnen ist)
in Küchen, die als Fluchtweg dienen
Folgende Abstände zu Wänden, Zimmerdecke und
Einrichtungsgegenständen müssen eingehalten
werden:
0,3 m – 0,5 m von der Zimmerdecke
1 m unterhalb des RWM
0,5 m seitlich vom RWM
14
Maximal 60 m² Fläche
Abb. 5
> 0,5 m > 0,5 m
0,3 bis
0,5 m
1 m
Abb. 6
Flure
Von der Stirnfläche des Flures (Flur =
max. 3 m Breite) bis zum ersten Melder
darf der Abstand nicht mehr als 7,5 m be-
tragen. In Eckbereichen (Gehrungslinie),
Einmündungen und Kreuzungsbereichen
von Fluren ist jeweils ein Melder anzuord-
nen. In Fluren darf der Abstand zwischen
zwei Rauchwarnmeldern höchstens 15 m
betragen (siehe Abbildung 7).
Bei schrägen Decken
In Räumen mit Deckenneigungen größer
20° zur Horizontalen können sich in der
Deckenspitze Wärmepolster bilden, die
den Rauchzutritt zum Rauchwarnmelder
behindern. Daher sind in diesen Räumen
die Rauchwarnmelder mindestens 0,5 m
und höchstens 1 m von der Deckenspitze
entfernt zu montieren (siehe Abbildung 8).
max. 15 m
max.
7,5 m
0,5 bis 1 m
Giebel
Abb. 7
Abb. 8
15

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