Warmwasser Grundlagen
Schallschutz
Schallschutz bei Durchlauferhitzern und Armaturen
Für die Anforderungen des Schallschutzes gelten in Deutschland
z. B. die Normen der Reihe DIN 4109. Die Norm gibt Informatio-
nen für zulässige Schalldruckpegel in Räumen sowie Anforderun-
gen an Geräte und Armaturen.
Mit einem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis ist die Ver-
wendbarkeit des als Gegenstand aufgeführten Produktes im Sin-
ne der Landesbauordnung hinsichtlich des Geräuschverhaltens
nachgewiesen.
Armaturen und Durchlauferhitzer müssen zum Nachweis der
Gebrauchstauglichkeit hinsichtlich ihres Geräuschverhaltens mit
einem Ü-Zeichen (Übereinstimmungszeichen) auf der Grundla-
ge eines „Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis" beginnen
und mit „P" gekennzeichnet sein. Für Trinkwarmwasser-Speicher
gilt dies nicht.
Bestandteil des Ü-Zeichens ist die bisherige Form des
P-IX-Prüfzeichens.
Bedeutung
Übereinstimmungszeichen für Bauprodukte
entsprechend den Landesbauordnungen. Die
Übereinstimmung wird erklärt für Armaturen
und Durchlauferhitzer aufgrund ihres
Geräuschverhaltens. Es wird ein allgemeines
bauamtliches Prüfzeugnis erteilt.
Beispiel: Die Prüfzeugnis-Nr. für die
Durchlauferhitzer der Typenreihe DHE ist PA-IX.
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