DE - ACHTUNG: Bitte lesen und verstehen Sie diese Bedienungsanleitung, bevor Sie
dieses Gerät benutzen.
A.
BESCHREIBUNG
Der Auffanggurt ist ein den Körper des Benutzers schützendes und bei
Absturzgefahrensituationen in den in der Norm EN363 beschriebenen
Absturzsicherungssystemen aufhaltendes Gerät.
Der Auffanggurt ist zertifiziert und entspricht der Norm EN 361 als Auffanggurt für den
Einsatz in Systemen zum Abfangen von Abstürzen;
Grundrohstoffe:
-
Gurte: Poly
ester
-
Verbindungs-/Einstellschnalle - Stahl
-
Auffangösen: Stahl
B.
BESCHREIBUNG DER ELEMENTE
1.
Schultergurt
2.
Oberschenkelgurt.
3.
Oberschenkelverbindungs-/einstellschnalle.
4.
Brustgurt.
5.
Brustverbindungs-/einstellschnalle.
6.
Geräteeigenschaften
7.
Hinterer Auffang-D-Ring (A) für Absturzschutzsysteme - EN 361
8.
Vorderer Auffang-D-Ring (A) für Absturzschutzsysteme - EN 361
9.
Schultergurtverstellschnalle.
10.
Verbindungselement (A) für Absturzschutzsysteme.
C.
GRÖSSEN
Der Auffanggurt wird in vier Größen hergestellt:
- klein: S
- universell: M-XL
- sehr groß: XXL
- sehr groß plus: XXXL
D.
ANLEGEN DES AUFFANGGURTES:
D.1
Heben Sie den Auffanggurt an dem hinteren D-Ring an. Schütteln Sie den
Auffanggurt, damit die Gurte locker herunterhängen.
D.2.
Legen Sie die Schultergurte nacheinander an und achten Sie darauf, dass Sie sie
nicht verheddern.
D.3
Schließen Sie die vordere Brustschließe und justieren Sie den Brustgurt.
D.4
Schließen Sie die Oberschenkelgurte und justieren Sie sie. Die Gurte sind so
anzupassen, dass sie die Oberschenkel des Trägers umfassen.
D.5
Schultergurte justieren, ohne sie zu fest anzupassen.
D.6
Der hintere Auffang-D-Ring muss sich zwischen den Schulterblättern des
Benutzers befinden.
D.7
Der vordere Auffang-D-Ring (Anschlagschlaufen) muss sich in der Mitte der Brust
in ihrem unteren Teil auf der Höhe des Brustbeins befinden.
E.
VERBINDEN DER ÖSEN
F.
EINSTELLUNG DER GURTE
F.1
Verkürzen
F.2
Erweitern
G.
BESCHREIBUNG DER KENNZEICHNUNG
a)
Modellsymbol
b)
Gerätetyp
c)
Teilenummer
d)
Größe des Auffanggurtes
e)
Monat und Jahr der Herstellung
f)
Seriennummer des Auffanggurtes
g)
Nummer/Jahr der Europäischen Norm
h)
CE-Kennzeichnung und Nummer der notifizierten Stelle, die die Herstellung des
Gerätes überwacht;
i)
ACHTUNG: Lesen und verstehen Sie die Bedienungsanleitung, bevor Sie das
Gerät benutzen;
j)
Bezeichnung des Geräteherstellers bzw. -händlers.
H.
VERBINDEN DES AUFFANGGURTES
H.1
ANSCHLIESSEN VON SCHUTZAUSRÜSTUNGEN GEGEN ABSTURZ - EN 361
Das Absturzsicherungsgerät darf nur an Verbindungselementen des Auffanggurtes
befestigt werden, die mit dem Großbuchstaben A gekennzeichnet sind.
Das System darf nur angeschlossen werden:
- direkt an dem hinteren Auffang-D-Ring (H.1.1),
- an das Verlängerungselement für die hintere Öse des Auffanggurtes (H.1.2). Die Länge
dieses Elements muss bei der Bestimmung des sicheren freien Raums unter dem
Arbeitsplatz berücksichtigt werden.
- an beide Brustanschlagschlaufen gleichzeitig. Die mit einem halben Buchstaben A
gekennzeichneten Schlaufen müssen mit dem Absturzschutzsystem (H.1.3) verbunden
werden. Es ist verboten, das Absturzsicherungssystem an einer einzelnen
Brustanschlagschlaufe anzubringen, die mit einem halben Buchstaben A gekennzeichnet
ist (H.1.4).
I.
WIEDERKEHRENDE INSPEKTIONEN
Mindestens einmal alle 12 Monate ab dem Datum der ersten Inbetriebnahme ist eine
wiederkehrende Inspektion des Gerätes durchzuführen. Wiederkehrende Inspektionen
Inspektionen dürfen nur von einer kompetenten Person mit den entsprechenden
Kenntnissen und der Ausbildung auf dem Gebiet der wiederkehrenden Inspektionen von
persönlichen Schutzausrüstungen durchgeführt werden. Die Einsatzbedingungen des
Gerätes können Einfluss auf die Häufigkeit der wiederkehrenden Inspektionen haben, die
öfter als nach jeweils 12 Monaten des Einsatzes durchgeführt werden können. Jede
wiederkehrende Inspektion ist in der Gerätekarte zu vermerken.
J.
MAXIMALE VERWENDUNGSDAUER
Das Gerät kann 10 Jahre lang ab dem Herstellungsdatum eingesetzt werden.
ACHTUNG: Die maximale Lebensdauer ist von der Intensität und Umgebung des
Einsatzes abhängig. Wird das Gerät unter erschwerten Bedingungen, bei häufigem
Kontakt mit Wasser, scharfen Kanten, extremen Temperaturen oder korrosiven
Substanzen eingesetzt, kann dies dazu führen, dass das Gerät auch nach nur einmaligem
Gebrauch außer Betrieb genommen werden muss.
K.
AUSSERBETRIEBNAHME
Der Auffanggurt muss unverzüglich außer Betrieb genommen und verschrottet (dauerhaft
zerstört) werden, wenn er am Auffangen eines Absturzes beteiligt war oder eine
wiederkehrende Inspektion nicht bestanden hat oder wenn irgendwelche Zweifel an seiner
Zuverlässigkeit bestehen.
L.
ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE FÜR DIE VERWENDUNG VON PERSÖNLICHER
SCHUTZAUSRÜSTUNG GEGEN ABSTURZ
!
Die persönliche Schutzausrüstung darf nur von Personen benutzt werden, die in ihrer
Anwendung geschult sind.
!
Eine persönliche Schutzausrüstung darf nicht von Personen benutzt werden, deren
Gesundheitszustand ihre Sicherheit im täglichen Gebrauch oder im Rettungsbetrieb
beeinträchtigen kann.
!
Es ist ein Rettungsplan zu erstellen, der im Bedarfsfall während der Arbeit eingesetzt
werden kann.
!
Während man in der persönlichen Schutzausrüstung hängt (z. B. nach dem Auffangen
eines Absturzes) ist auf Symptome einer Verletzung durch Hängen zu achten
!
Um negative Auswirkungen des Hängens zu vermeiden, ist es notwendig, dafür zu
sorgen, dass ein geeigneter Rettungsplan erstellt wird. Die Verwendung von
Unterstützungsgurten wird empfohlen.
!
Es ist verboten, ohne schriftliche Zustimmung des Herstellers Änderungen an dem
Gerät vorzunehmen.
!
Jegliche Art der Reparatur des Gerätes darf nur vom Gerätehersteller oder seinem
dafür bevollmächtigten Stellvertreter durchgeführt werden.
!
Die persönliche Schutzausrüstung darf nicht für andere Zwecke als die, für die sie
bestimmt ist, verwendet werden.
!
Die persönliche Schutzausrüstung ist eine persönliche Ausrüstung und ist von einer
Person zu benutzen.
!
Vergewissern Sie sich vor dem Gebrauch, dass alle Komponenten der Ausrüstung, die
das Absturzsicherungssystem bilden, ordnungsgemäß zusammenwirken. Überprüfen Sie
regelmäßig die Verbindungen und Einstellungen der Gerätekomponenten, um ein
unbeabsichtigtes Lockern oder Trennen zu vermeiden.
!
Es ist verboten, eine Schutzausrüstung zu verwenden, bei der das Funktionieren eines
Bauteils durch das Funktionieren eines anderen Bauteils gestört wird.
!
Vor jedem Gebrauch der persönlichen Schutzausrüstungen muss diese vor dem
Einsatz sorgfältig überprüft werden, um sicherzustellen, dass das Gerät funktionstüchtig
ist und vor dem Einsatz ordnungsgemäß funktioniert.
!
Überprüfen Sie bei der Sichtprüfung vor dem Gebrauch alle Gerätekomponenten und
achten Sie dabei besonders auf irgendwelche Beschädigungen, übermäßigen Verschleiß,
Korrosion, Abrieb, Schnitte und Fehlfunktionen. Besondere Aufmerksamkeit sollte bei den
einzelnen Geräten geschenkt werden:
!
- bei Sicherheitsgurten, Sitzgurten und Gurten zur Arbeitsplatzpositionierung auf die
Schnallen, Einstellelemente, Anschlagpunkte (Ösen), Gurte, Nähte, Schlaufen;
!
- bei Falldämpfern auf die Anschlagschlaufen, den Gurt, die Nähte, das Gehäuse, die
Verbindungselemente;
!
- bei Stoffseilen und -führungen auf das Seil, die Schlaufen, die Kauschen,
Verbindungselemente, Einstellelemente, Spleiße;
!
- bei Stahlseilen und -führungen auf das Seil, die Drähte, Klemmen, Schlaufen,
Kauschen, Verbindungselemente, Einstellelemente;
!
- bei Höhensicherungsgeräten auf das Seil bzw. den Gurt, das korrekte Funktieren der
Aufwicklung und des Blockademechanismus, das Gehäuse, den Dämpfer, die
Verbindungselemente;
!
- bei mitlaufenden Auffanggeräten auf den Korpus, das korrekte Verschieben auf der
Führung, das Funktionieren des Blockademechanismus, die Rollen, Schrauben und
Nieten, die Verbindungselemente, den Falldämpfer;
!
- bei Metallteilen (Verbindungselementen, Haken, Anhängevorrichtungen) auf den
Tragekörper, die Vernietung, die Hauptklinke, das Funktionieren des
Blockademechanismus.
!
Mindestens einmal jährlich, nach jeweils 12 Monaten Gebrauch, muss die persönliche
Schutzausrüstung außer Betrieb genommen werden, um sie einer gründlichen
wiederkehrenden Inspektion zu unterziehen. Die wiederkehrende Inspektion kann von
einer in diesem Bereich kompetenten, sachkundigen und ausgebildeten Person
durchgeführt werden. Die Inspektion kann auch vom Gerätehersteller oder einem
autorisierten Vertreter des Herstellers durchgeführt werden.
!
In einigen Fällen, wenn die Schutzausrüstung eine komplexe Konstruktion aufweist,
wie beispielsweise Höhensicherungsgeräte, dürfen wiederkehrende Inspektionen nur vom
Gerätehersteller oder seinem bevollmächtigten Vertreter durchgeführt werden. Nach der
wiederkehrenden Inspektion wird das Datum der nächsten Inspektion festgelegt.
!
Regelmäßige wiederkehrende Inspektionen sind für den Zustand der Ausrüstung und
die Sicherheit des Benutzers unerlässlich, welche von der vollen Funktionstüchtigkeit und