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Veränderungen Und Umbauten An Dem Gerät; Verantwortung Des Betreibers; Arbeitssicherheit - Linnhoff & Henne EB 50/75 S Bedienungsanleitung

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2.2 Veränderungen und Umbauten an dem Gerät
Zur Vermeidung von Gefährdungen und zur Sicherung der optimalen Leistung dürfen an dem Ge-
rät weder Veränderungen noch An- und Umbauten vorgenommen werden, die durch den Herstel-
ler „Linnhoff & Henne" nicht ausdrücklich genehmigt worden sind.

2.3 Verantwortung des Betreibers

Das Gerät wird im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der Betreiber des Gerätes un-
terliegt daher den gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Neben den Arbeitssicherheitshinweisen in dieser Betriebsanleitung müssen die für
den Einsatzbereich des Gerätes gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Um-
weltschutzvorschriften eingehalten werden. Dabei gilt insbesondere:
Der Betreiber muss sich über die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen informieren und in einer
Gefährdungsbeurteilung zusätzlich Gefahren ermitteln, die sich durch die speziellen Arbeitsbedin-
gungen am Einsatzort des Gerätes ergeben.
Diese Betriebsanleitung muss in unmittelbarer Umgebung des Gerätes aufbewahrt werden und
den an und mit dem Gerät beschäftigten Personen jederzeit zugänglich sein.
Den Angaben in der Betriebsanleitung sind vollständig und uneingeschränkt zu folgen.
Das Gerät darf nur in technisch und hygienisch einwandfreiem und betriebssicherem Zustand be-
trieben werden.
Vor Beginn der Arbeit muss die Funktion und Wirksamkeit der Bedien- und Sicherheitseinrichtun-
gen überprüft werden.
Das Gerät muss vor jeder Inbetriebnahme auf Leckagen sowie auf durchgeführte Instandhaltungs-
arbeiten kontrolliert werden.
Absichern und kennzeichnen der Baustelle.
Beheben von Stör- und Fehlermeldungen die während des Arbeitseinsatzes auftreten.
(Sofern der Bediener dafür Qualifiziert ist)

2.4 Arbeitssicherheit

Grundsätzlich dürfen nur Personen mit der Bedienung der Maschine beauftragt
sein, die mit deren Funktion vertraut sind und eine entsprechende persönliche
Einweisung erhalten haben.
Die Maschinen sind bestimmungsgemäß einzusetzen.
Die Bedienungsanleitung des Herstellers, die UVV für Heiz-, Flamm- und Schmelz-
geräte (VBE 43) und die UVV für Verwendung von Flüssiggas (VBG21) sind unbedingt zu beachten.
Die Maschine darf nur mit allen vorhandenen Schutzvorrichtungen betrieben werden.
Vor Anzünden der Gasheizung muss der Heizraum so durchlüftet werden, dass es nicht zu einer
Verpuffung kommen kann.
Bei auftretenden Mängeln, welche die Betriebssicherheit gefährden, ist der Betrieb der Maschine
sofort einzustellen und der Aufsichtsführende unverzüglich zu verständigen.
© Linnhoff & Henne GmbH & Co. KG –
Gussasphaltmaschinen und Gussasphalttechnik vom Profi
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