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Kapitel 5 - Stilllegung Und Entsorgung - AYK Highlight Bedienungsanleitung

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Bedienungsanleitung Highlight

Kapitel 5 - Stilllegung und Entsorgung

Vorrübergehende
Außer-
betriebnahme
Endgültige
Außer-
betriebnahme
Entsorgung
40
Wird das Bräunungsgerät HIGHLIGHT vorübergehend nicht in
Betrieb genommen, so ist darauf zu achten, dass das Gerät
frostfrei bis 50 °C gelagert wird. Die maximale Feuchte der La-
gerörtlichkeit darf 70 % nicht übersteigen.
Das Gerät ist vom Netz zu trennen.
Es ist ratsam, während einer vorübergehenden Außer-
betriebnahme das Gerät mit einer Folie oder Tuch abzudecken
und so vor Staub zu schützen.
Wird die endgültige Außerbetriebnahme des Gerätes und des-
sen Demontage erforderlich, so ist für eine differenzierte Ent-
sorgung der Gerätekomponenten und Gerätebestandteile zu
sorgen.
Einschlägige Vorschriften sind zu beachten.
UV-Niederdrucklampen und UV-Hochdrucklampen enthalten
Leuchtmittel und andere quecksilberhaltigen Abfälle.
Gemäß dem Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrWAbfG)
und entsprechend den kommunalen Abfallsatzungen sind UV-
Lampen nachweispflichtig zu entsorgen.
Batterien und Platinen enthalten Schwermetallverbindungen.
Diese müssen gemäß dem nationalen Abfallgesetz und den
kommunalen Abfallsatzungen als Sondermüll entsorgt werden.
AYK AG

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