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Zulässiger Gebrauch - AYK Highlight Bedienungsanleitung

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Bedienungsanleitung Highlight
Kapitel 2 - Gerätebeschreibung
Zulässiger Gebrauch
Inhalt
Allgemeiner Informationen
Verwendungs-
zweck
Spezielle Informationen
Zulässiger
Gebrauch
14
Hier finden Sie allgemeine Informationen über die Verwendungs-
möglichkeiten des Bräunungsgerätes HIGHLIGHT.
Des Weiteren bekommen Sie spezielle Informationen um einen
zulässigen Gebrauch des Gerätes zu gewährleisten.
Das Bräunungsgerätes HIGHLIGHT ist ein Ganzkörperbräuner
im täglichen Dauerbetrieb. Hierbei liegt der Nutzer unbeklei-
det auf einer Acrylscheibe und wird von unten, von oben um
im Bereich der Schultern von der Seite (Schulterbräuner, je
nach Gerätetyp) mit Hilfe von UV-Lampen gebräunt. Die UV-
Lampen strahlen sichtbares Licht, Wärme und ultraviolettes
Licht ab.
Das Gerät ist für eine Person ausgelegt. Es stehen verschiede-
ne Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung. Eine nähere Be-
schreibung der Verwendungsmöglichkeiten folgt in diesem
Kapitel.
Das Gerät darf nur von Personen bedient und angewendet wer-
den, die aufgrund von Ausbildung und praktischer Erfahrung die
Gewähr für sachgerechte Handhabung bieten.
Jede vom Hersteller nicht vorgesehene Anwendung gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für Schäden aus nicht bestimmungs-
gemäßer Verwendung besteht keine Haftung des Herstellers.
Das Bräunungsbad erfolgt im unbekleidetem Zustand. Während
des Bräunungsbades ist unbedingt eine Schutzbrille zu tragen,
um die Augen vor übermäßiger Bestrahlung durch sichtbares
Licht, UV-Licht und Infrarotlicht zu schützen.
Vor dem Bräunungsbad sind Kosmetika (Lippenstift, Cremes usw.)
von der Haut zu entfernen.
Das Maximumgewicht
HIGHLIGHT beträgt 150kg!
zur Benutzung des Bräunungsgerätes
AYK AG

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