Gewährleistung/Garantie
Auf das Werkzeug wird die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei ausschließlich
privater Nutzung von 24 Monaten, bei gewerblichem oder beruflichem Einsatz
oder Gebrauch von 12 Monaten gegeben. Die Gewährleistung hinsichtlich der
Teile ist ausgeschlossen, wenn die Mängel durch natürlichen Verschleiß,
Temperatur- und/oder Witterungseinflüsse sowie durch Defekte infolge
mangelhafter Bedienung, Schmierung, Wartung oder Gewalt entstanden sind.
Weiterhin wird für Schäden durch ungeeignete oder missbräuchliche
Verwendung des Werkzeugs wie z.B. jeglichen Änderungen, unsachgemäße
oder eigenverantwortliche Instandsetzungsarbeiten, aber auch bei
Verwendung außerhalb der Spezifikationen keinerlei Gewährleistung
übernommen. Für Schäden die durch fallendes oder rutschendes Holz
entstanden sind, sowie bei unsachgemäßer Fälltechnik wird keine
Gewährleistung übernommen.
Verschleißteile mit ohnehin eingeschränkter Lebensdauer sowie
Einstellarbeiten, sind vollständig von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Garantieleistungsansprüche sind durch den Käufer mittels Original-Kaufbeleg
nachzuweisen. Käuferadresse und Werkzeugtyp müssen bei
beruflicher/gewerblicher Nutzung eindeutig erkennbar sein. Auftretende
Mängel innerhalb der Garantiezeit durch Material- oder Herstellungsfehler
sind, sofern sie trotz sachgemäßer Bedienung, Pflege und Wartung des
Werkzeugs entstanden sind, durch Ausbesserung zu beseitigen.
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