Deutsch
Entsorgung
Getrennte Entsorgung
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet�
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Entsorgung
zuzuführen� Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel-
und Rückgabesysteme�
Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind und zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im
Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen� Dies gilt nicht, soweit
Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers zugeführt werden�
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG
eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben�
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro-
und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche
von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten und auf dem Markt bereitstellen� Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte
mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m²
betragen� Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten
in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten�
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen
Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die
gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird�
Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät
auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter