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Ausführung Des Aufstellungsraumes; Belüftung Von Aufstellungsräumen - Hargassner GWTS Montageanleitung

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Ausführung des Aufstellungsraumes
2.1
Belüftung von Aufstellungsräumen
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HARGASSNER Heiztechnik der Zukunft
Der Aufstellungsraum muss entsprechend den örtlichen Bestimmungen
ausgeführt sein.
• Transport- und Lagerlogistik laut ÖNORM M7136 und Anforderung an die
Pelletslagerung laut M7137 bzw. VDI-Richtlinie 3464
• Speziell auf die Belüftung des Aufstellungsraumes achten
• Länderspezifische Brandschutzanforderungen beachten
• Ausführung der Befüllstutzen aus Metall, geerdet und ins Freie weisend
• Bei Wanddurchbrüchen auf Brand- und Schallschutz achten
• Schutz vor Feuchtigkeit und Nässe
• Staubdicht
• Ebener und tragfähiger Boden
• Keine scharfkantigen Einbauten, die das Gewebe beschädigen könnten
• Gewebe darf die Wände oder Decke nicht berühren
• Mindestabstände einhalten
Holzpellets können je nach verwendeter Holzart einen Eigengeruch entwickeln.
Der Grund liegt in den Extraktstoffen, holzeigenen Ölen, Fetten und Harzen, die
während des Pressvorgangs aktiviert werden und in den Folgewochen langsam
ausgasen bzw. sich im Kontakt mit Sauerstoff zersetzen. Die Emissionen von
Holzpellets bestehen aus flüchtigen organischen Verbindungen (VOCs), Kohlen-
monoxid (CO) und Kohlendioxid (CO
Terpene, die für den in seltenen Fällen auftretenden „chemischen" terpentin-
artigen Geruch verantwortlich sind. Andere Bestandteile wie Aldehyde und
Kohlenmonoxide können eine gesundheitsgefährdende Wirkung entfalten und
sollten deshalb nicht in den Wohnbereich gelangen.
Um jegliche Gefährdung auszuschließen, zwei einfache Grundsätze beachten:
• Aufstellungsraum muss gegenüber dem Wohnbereich abgedichtet sein
• Belüftung direkt über Öffnungen ins Freie
 Separate Lüftungsöffnungen sollten beim Befüllen geschlossen werden, damit
das Absauggebläse einen leichten Unterdruck im Lagerraum erzeugen kann
Allgemeine Anforderung an die Belüftung:
• Luftwechsel zwischen Lagerraum und Umgebungsluft sicherstellen
• Möglichst geringer Druckverlust
• Kein Eindringen von Regenwasser über die Lüftungsöffnungen
• Beim Befüllen darf kein Staub austreten
• Nach dem Befüllen muss die Belüftung wirksam sein
 Befüllleitungen, die als Belüftung genutzt werden, sind am Ende der
Befüllung freizublasen
• Belüftung wenn möglich ins Freie weisend
• Aufstellungsräume von Lagerbehältern mit luftdurchlässigem Gewebe
müssen zwingend eine Lüftungsöffnung ins Freie haben
A 4952 Weng OÖ Tel.: +43/7723/5274-0 Fax: +43/7723/5274-5 office@hargassner.at
). Zu den VOCs zählen z. B. sogenannte
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