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Gewährleistung; Allgemeine Bedingungen; Lebensdauer Des Geräts; Entsorgung Des Geräts - Lennox e-Baltic C BOX Installation, Betrieb Und Wartung

Luftgekühlte kompakte dachgeräte
Inhaltsverzeichnis

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GEWÄHRLEISTUNG
GEWÄHRLEISTUNG

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde (z. B. örtliche Vorschriften), gilt die Gewährleistung nur für Konstruktionsfehler,
die innerhalb einer Frist von 24 Monaten bei einer R32-Maschine und 12 Monaten bei einer R410-Maschine
(Gewährleistungsfrist) auftreten.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Inbetriebnahme der Dachklimazentrale, jedoch spätestens sechs Monate
nach der Lieferung.
UNTERSCHIED ZWISCHEN GEWÄHRLEISTUNG UND WARTUNG
Die Gewährleistung gilt nur, wenn für die Anlage ab dem Datum der Inbetriebnahme ein Wartungsvertrag besteht und wenn
die Arbeiten gemäß diesem Wartungsvertrag ordnungsgemäß ausgeführt werden.
Der Wartungsvertrag muss mit einem kompetenten Fachunternehmen abgeschlossen werden.
Werden während der Gewährleistungszeit Komponenten repariert, verändert oder ausgetauscht, bedeutet dies nur eine
Verlängerung der Materialgewährleistungsfrist.
Zusätzlich zu den jährlichen Überprüfungen müssen Sicherheitszubehörteile für ungiftige Flüssigkeiten gemäß CTP vom 23. Juli
2020 alle 12 Monate requalifiziert (geeicht oder ersetzt) werden.
Die Wartung muss vorschriftsgemäß durchgeführt werden.
Für ein nach Ablauf der Gewährleistungsfrist geliefertes Ersatzteil wird dieselbe Gewährleistung wie ursprünglich gewährt. Es gelten
dieselben Gewährleistungsbedingungen.
Im Rahmen eines Vertrags empfehlen wir vier Wartungen pro Jahr (alle drei Monate), vor dem Start jeder Heiz-/Klimatisierungssaison,
damit die Anlage während der verschiedenen Betriebsbedingungen überprüft werden kann.
LEBENSDAUER DES GERÄTS
Das Kühlsystem ist für eine Lebensdauer von mindestens 10 Jahren ausgelegt, wenn die Sicherheits- und Wartungsanweisungen
strikt eingehalten werden.
Die Lebensdauer der Geräte kann verlängert werden, wenn die regelmäßige Requalifizierungsbescheinigung von Experten geprüft
wird (zugelassene Stelle oder DREAL in Frankreich (Directions Régionales de l'Environment, de l'Amenagement et du Logement))
ENTSORGUNG DES GERÄTS
Stilllegung des Geräts und Rückgewinnung von Öl und Kältemittel müssen von qualifiziertem Personal im Einklang mit den
Empfehlungen der Norm EN 378 durchgeführt werden.
Alle Elemente im Kühlsystem wie Kältemittel, Öl, Kältemittel, Filter, Trockner und Isolierwerkstoffe müssen zurückgewonnen,
wiederverwendet und/oder ordnungsgemäß entsorgt werden (siehe EN 378 Teil 4). Es dürfen keine Materialien in der Umwelt
entsorgt werden.
Die Ecologic-Organisation ist für Abholung, Entsorgung und Recycling von Elektro- und Elektronikaltgeräten in ganz Frankreich
zuständig und sorgt dafür, dass jeder Schritt in vollständiger Übereinstimmung mit den Vorschriften ausgeführt wird.
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e-BALTIC-IOM-2022.02-DE

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