1.8 Qualifikation des Personals
Mit Arbeiten mit und an dem N2
Personal betraut werden.
Personen gelten als qualifiziert, wenn sie über die Qualifikation eines
Facharbeiters verfügen und alle folgenden Anforderungen erfüllen:
• abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens 5 Jahre
Berufserfahrung in diesem Bereich
• technische Erfahrung
• Kenntnis der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften.
Die Personen müssen
• in der Lage sein, die ihnen übertragenen Aufgaben und Risiken zu
beurteilen
• in der Lage sein, potenzielle Gefahren im Voraus zu erkennen
• körperlich und kognitiv in der Lage sein, die Förderer und
Reinigungsgeräte sicher zu bedienen
• entsprechend geschult und unterwiesen worden sein
• diese Gebrauchsanweisung gelesen und verstanden haben.
Arbeiten an Erdungsanschlüssen (Einrichtungen zur elektrischen Erdung),
Verkabelungen, Schalt-, Steuer-, Regel- und Automatisierungsanlagen sowie an
allen elektrischen Komponenten dürfen nur von Elektrofachkräften ausgeführt
werden.
®
-System darf nur autorisiertes und qualifiziertes
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M9500EUK-10/21