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Spezielle Entsorgungshinweise Für Verbraucher In Deutschland - auna Bazzter Bedienungsanleitung

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SPEZIELLE ENTSORGUNGSHINWEISE FÜR
VERBRAUCHER IN DEUTSCHLAND
Entsorgen Sie Ihre Altgeräte fachgerecht. Dadurch wird gewährleistet,
dass die Altgeräte umweltgerecht verwertet und negative Auswirkungen
auf die Umwelt und menschliche Gesundheit vermieden werden. Bei der
Entsorgung sind folgende Regeln zu beachten:
Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Elektro- und
Elektronikaltgeräte (Altgeräte) sowie Batterien und Akkus
getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Sie erkennen die
entsprechenden Altgeräte durch folgendes Symbol der
durchgestrichene Mülltonne (WEEE Symbol).
Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer
Entsorgungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Bestimmte Lampen und Leuchtmittel fallen ebenso unter das Elektro-
und Elektronikgesetz und sind dementsprechend wie Altgeräte zu
behandeln. Ausgenommen sind Glühbirnen und Halogenlampen.
Entsorgen Sie Glühbirnen und Halogenlampen bitte über den Hausmüll,
sofern Sie nicht das WEEE Symbol tragen.
Jeder Verbraucher ist für das Löschen von personenbezogenen Daten
auf dem Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich.
Rücknahmepflicht der Vertreiber
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von
mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln
mit einer Gesamtverkauffläche von mindestens 800 Quadratmetern, die
mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet,
1
bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen
Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das
im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt,
am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen und
2
auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft
oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die
Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes
geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

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