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Berücksichtigung Von Brandschutzanforderungen - Viessmann Vitovent 200-C Planungsanleitung

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Allgemeine Planungshinweise
Aufbau des Fußbodens mit Fußbodenheizung
Erdgeschoss
A Bodenbelag
B Zementestrich
C Fußbodenheizung
D Estrich oder Baufolie
E Flachkanal mit Ausgleichsdämmung: 60 mm
F Zusatzdämmung
G Bitumenschweißbahn
H Rohbeton
Rundkanal
Das Luftverteilsystem kann in die Filigran- oder Betondecke einge-
legt werden.
Berücksichtigung von Brandschutzanforderungen
Bei der Planung von Brandschutzmaßnahmen die landesbaurechtli-
chen Anforderungen an den Brandschutz prüfen.
Folgende Regelwerke beachten (gültig in DE):
■ MLüAR Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie
■ LüAR Lüftungsanlagen-Richtlinie
■ DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
■ DIN EN 13501 Klassifizierung von Bauprodukten zu ihrem Brand-
verhalten
■ DIN 18232 Rauch- und Wärmefreihaltung
■ MBO, Musterbauordnung
■ LBO, Landesbauordnung
Für folgende Bauwerke bestehen keine besonderen Anforderungen
an den Brandschutz von Lüftungsleitungen:
■ Für Ein- und Zweifamilienhäuser (GK 1-2)
■ Miteinander verbundene Wohnungen, auch über mehrere
Geschosse
■ Nutzungseinheit bis 400 m
2
und max. 2 Geschosse
Luftverteilsysteme
(Fortsetzung)
A
B
C
D
E
F
G
H
Obergeschoss
A Bodenbelag
B Zementestrich
C Fußbodenheizung
D Estrich oder Baufolie
E Flachkanal mit Ausgleichsdämmung: 60 mm
F Trittschalldämmung
G Rohbeton
Die Planung von Anlagen in Ort- oder Fertigteildecken muss in
Absprache mit dem Statiker erfolgen. Die frühzeitige Einbindung des
Statikers ermöglicht eine optimale Ausführung des Luftverteilsys-
tems.
Falls Lüftungskanäle in Beton eingegossen werden und Brandschutz
gefordert ist, gilt DIN 4102-4: Brandverhalten von Baustoffen und
Bauteilen
Für Rund- und Ovalquerschnitte muss eine Mindestüberdeckung
von 70 mm vorhanden sein. Dieser Richtwert gilt nur für den Brand-
schutz. Statische Vorgaben sind hierbei unberücksichtigt. Die
Berechnung der Statik muss durch einen Statiker erfolgen.
Hinweis
Die abschließende sicherheitstechnische Beurteilung des Systems
erfolgt durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger. Wir empfeh-
len, den Bezirksschornsteinfeger frühzeitig in den Planungsprozess
einzubinden.
A
B
C
D
E
F
G
VIESMANN
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4

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