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Garantie-Urkunde Schweiz - Gigaset C430HX Bedienungsanleitung

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Kundenservice & Hilfe

Garantie-Urkunde Schweiz

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer eine Halt-
barkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern innerhalb
von 24 Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden von Gigaset Communications nach eigener Wahl
gegen ein dem Stand der Technik entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht oder repariert. Für Ver-
schleissteile(z.B. Akkus, Tastaturen, Gehäuse, Gehäusekleinteile, Schutzhüllen – soweit im Lieferumfang
enthalten) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für sechs Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemässer Behandlung und/oder Nicht-
beachtung der Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden selbst erbrachte Leistungen
(z.B. Installation, Konfiguration, Softwaredownloads). Handbücher und ggf. auf einem separaten Datenträ-
ger mitgelieferte Software sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind innerhalb von zwei
Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an Gigaset Communications
zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von Gigaset Communications über.
Diese Garantie gilt für in der Schweiz erworbene Neugeräte. Garantiegeberin ist die Gigaset Communica-
tions Schweiz GmbH, Bielstrasse 20, 4500 Solothurn, Switzerland.
Weiter gehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind ausgeschlossen. Gigaset Com-
munications haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn und den Verlust von Daten,
zusätzlicher vom Kunden aufgespielter Software oder sonstiger Informationen. Die Sicherung derselben
obliegt dem Kunden. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem
Produkthaftpflichtgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Gigaset Communications vor, dem Kunden den Austausch
oder die Reparatur in Rechnung zu stellen. Gigaset Communications wird den Kunden hierüber vorab
informieren.
Gigaset Communications behält sich das Recht vor seine Servicearbeiten durch ein Subunternehmen aus-
führen zu lassen. Anschrift siehe www.gigaset.com/ch/service.
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen
nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie, wenden sie sich bitte an unsere Hotline Tel. 0848 212 000
50

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