Beschädigte Batterien können Elektrolyt auslaufen oder entflammbares Gas produzieren.
Für den Fall, dass eine beschädigte Batterie recycelt werden muss, muss sie den örtlichen
Recycling-Bestimmungen entsprechen (d.h.
Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 der Europäischen Union) zu verarbeiten, und zwar unter
Verwendung der besten verfügbaren
Techniken, um eine relevante Recyclingeffizienz zu erreichen.
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